![]() ![]() Entsorgungsanlagen
EntsorgungsanlagenSo konsequent Abfälle auch vermieden oder verwertet werden, es werden immer Restabfälle übrig bleiben, die nicht verwertbar sind. Eine umweltgerechte Deponierung dieser Restabfälle ist die letzte Stufe der Abfallentsorgung. Ein strenges Regelwerk an Gesetzen und Vorschriften (z. B. die Technische Anleitung Siedlungsabfall - TASi) sichert, dass bei der Deponierung von Restabfällen die Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Minimum reduziert werden. Ab 2005 dürfen keine unbehandelten Abfälle mehr auf den Deponien abgelagert werden. Es muss vorher also eine thermische oder mechanisch-biologische Vorbehandlung erfolgen. Die vorbehandelten Reste dürfen nur auf TASi-gerechten Deponien abgelagert werden. Die Deponie Gröbern erfüllt mit ihrer technischen Ausstattung (Basisabdichtung und Sickerwasseraufbereitungs-anlage) alle gesetzlichen Vorgaben für eine weitere Ablagerung von inerten Abfällen (Abfälle ohne organischen Anteile) sowie für vorbehandelte Restabfälle. Der Zweckverband hat die Restabfälle aus seinem Verbandsgebiet EU-weit ausgeschrieben. Dabei sind weder das Verfahren noch ein Standort vorgegeben, ausgenommen das Territorium der Landeshauptstadt Dresden. Die Mengen sind über unterschiedlich lange Zeiträume ausgeschrieben worden. Im Ergebnis liefert der ZAOE nun seine Restabfälle in die thermischen Behandlungsanlagen nach MVV RHE AG/MVV TREA Leuna GmbH und Thermische Abfallbehandlung Lauta GmbH & Co. OHG: |
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