Das „Anmeldeformular zur Abfallentsorgung“ ist bei Neubezug eines Grundstückes zu verwenden. In diesem Zusammenhang sollte überlegt werden, ob dem ZAOE die Ermächtigung zum Einzug der Abfallgebühren durch Lastschrift erteilt wird.
Änderungen, zum Beispiel zu den gemeldeten Personen, der Behältergröße und Behälteranzahl können formlos mitgeteilt werden. Das ist auch möglich.