Einzugsermächtigungen
Grundstückseigentümer aus dem Altkreis Meißen und dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge haben die Möglichkeit, die fälligen Abfallgebühren durch Lastschrift von dem Konto abbuchen zu lassen. Dem Zweckverband muss dann eine Ermächtigung zum Einzug erteilt werden. Dazu sollte der entsprechende Vordruck genutzt werden.
Vordruck zur Einzugsermächtigung zum Download
Der Vordruck muss vollständig ausgefüllt an den ZAOE zurückgeschickt werden, entweder mit der Post oder per Fax. Zugesandte Einzugsermächtigungen per E-Mail können nicht bearbeitet werden, da elektronische Unterschriften derzeit noch nicht rechtskräftig sind.