![]() ![]() Formulare > Entsorgungsnachweise
Dies gilt nicht für private Haushalte!Grundlegende Charakterisierung der AbfälleDieses Formular ist gemäß § 8 der Deponieverordnung (DepV) vom 27. 04. 2009 vom Abfallerzeuger oder einem verantwortlichen Beauftragten vollständig auszufüllen. Es ist Voraussetzung für die Anlieferung von Abfällen auf die Deponie Gröbern und sollte bereits mit Angebotsabforderung vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. Nicht gefährliche AbfälleDer Abfallerzeuger hat beim ZAOE den Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung durch einen Entsorgungsnachweis zu führen, wenn die anfallende Menge an nicht gefährlichen Abfällen fünf Tonnen je Abfallschlüssel und Kalenderjahr übersteigt. Dafür benötigt er einen Vereinfachten Nachweis (VN), zum Beispiel für Klein- und Einzelfirmen mit nur einer Abfallherkunft oder einen Sammelnachweis (VS) für Abfalleinsammler, zum Beispiel Container- oder Fuhrunternehmen. Der Abfallerzeuger muss beim ZAOE einen Antrag für einen VN oder VS stellen. Der Antrag kann hier herunter geladen werden. Er muss vollständig ausgefüllt an den ZAOE zurückgefaxt werden. Zugesandte Anträge per E-Mail können nicht bearbeitet werden, da elektronische Unterschriften derzeit noch nicht rechtskräftig sind. Der Katalog mit den Abfallschlüsselnummern (EAK- Neu) ist unter www.ngs-mbh.de zu finden. Auf Grundlage des Antrages wird der Nachweis von uns ausgestellt und bestätigt. Gefährliche AbfälleAusgenommen von der Nachweispflicht sind Kleinmengenerzeuger, bei denen die anfallende Menge an gefährlichen Abfällen 2 t je Kalenderjahr nicht übersteigt. Der ZAOE unterstützt gern bei der Erstellung der entsprechenden Unterlagen. Ein Anruf genügt! (siehe auch: Nachweisverordnung NachwV in der Fassung vom 20. Oktober 2006, BGBl. I S. 2298, geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom19. Juli 2007, BGBl. I S. 1462) |
|
© dsl
factory - all rights reserved -
|