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AbfallbilanzenNach dem Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsABG) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger unter anderem verpflichtet, jährlich zum 1. April jeweils für das vorhergehende Jahr Abfallbilanzen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib der Abfälle sowie über die Ergebnisse der Abfallvermeidungsmaßnahmen zu erstellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hier können Sie diese downloaden: Der Zweckverband erstellt jährlich auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), § 20 Abs. 3, des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsAGB), § 2 Abs. 2 und seiner Verbandssatzung, § 4 eine Abfallbilanz.
Diese Bilanz enthält nur Angaben zu Abfällen, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) überlassen wurden und zu Altstoffen, die über das Duale System eingesammelt wurden. |
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