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Der Zweckverband erstellt jährlich auf der Grundlage des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG), § 20 Abs. 3, des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsAGB), § 2 Abs. 2 und seiner Verbandssatzung, § 4 eine Abfallbilanz.

 

Diese Bilanz enthält nur Angaben zu Abfällen, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (ÖRE) überlassen wurden und zu Altstoffen, die über das Duale System eingesammelt wurden.



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