Mitglieder des Zweckverbandes:
die Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Der Zweckverband ist zum einen für die ordnungsgemäße Beseitigung der Restabfälle zuständig. Er hat die Entsorgungssicherheit im Verbandsgebiet zu gewährleisten und dafür entsprechende Lösungen zu suchen. Gleichzeitig ist der ZAOE für den Betrieb der
Umladestationen und den Abschluss von
Deponien in seinem Verbandsgebiet verantwortlich.
Zum andern ist der Verband seit dem 1. Januar 2006 auch für das Einsammeln, Befördern, Verwerten von Abfällen sowie dem Betrieb für Wertstoffhöfe zuständig. Denn zu diesem Zeitpunkt haben der ehemalige Landkreis Meißen (ohne das Gebiet ehemaliger Landkreis Riesa-Großenhain) und der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (ehemalige Landkreise Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis) ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben an den ZAOE übertragen.
Seit dem 1. Januar ist der Zweckverband auch auf dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Riesa-Großenhain für sämtliche Aufgaben in der Abfallwirtschaft zuständig.
Vorerst bis 2011 gelten die bisherigen Entsorgungsverträge.
Landkreis Meißen
Der ZAOE ist für die abfallwirtschaftlichen Aufgaben auf dem Gebiet des ehemaligen Landkreises Meißen verantwortlich. Für das Gebiet des ehemaligen Landkreises Riesa-Großenhain ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft verantwortlich.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Für die abfallwirtschaftlichen Aufgaben ist der ZAOE verantwortlich.
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Sprechzeiten |
Landratsamt in Pirna, Zehistaer Straße 9
Pförtnerhaus
Dienstag 08:30 – 11:30 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
Stadtverwaltung Große Kreisstadt Sebnitz in Sebnitz, Kirchstr. 5
Zi. 207
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
Bürgerbüro des Landratsamtes in Dippoldiswalde, Weißeritzstr. 7
Donnerstag 08.30 – 11.30 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
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| Internet |
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Eventuell zeitlich begrenzte Änderungen zu den oben genannten Sprechzeiten sind unter den „Aktuelles / News“ zu finden.