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Bioabfall / Grünschnitt

Bei konsequenter Trennung der Abfälle und Nutzung einer Biotonne wird Hausmüll der Umwelt zuliebe reduziert. Und die Biotonne ist eine sinnvolle Ergänzung zum Komposthaufen. Aber auch Haushalte, die keinen Garten mit Komposthaufen besitzen, können Abfälle umweltbewusst trennen. Aus den Bioabfällen entsteht in speziellen Anlagen wertvoller Kompost.

Jedes Grundstück, das bereits einen Restabfallbehälter nutzt, kann auch eine Biotonne erhalten. Der ZAOE bietet an, dass der Bioabfallbehälter wöchentlich entleert werden kann. Die Tonne darf dabei nicht zu schwer sein. Abfälle neben der Tonne werden nicht mitgenommen. Die Entsorgungstermine für die Biotonne sind online und im aktuellen Abfallkalender zu finden.

Was kann alles in der Biotonne entsorgt werden?

  • Backwaren und Tee
  • Kaffeesatz und -filter
  • Küchenpapier und Servietten
  • Kleinmengen Einwickel- und Knüllpapier
  • Gemüse
  • Küchenabfälle und Speisereste
  • Geringe Mengen Fleisch und Knochen
  • Reste von Obst
  • verdorbene unverpackte Lebensmittel
  • Kleinstmengen Speisefett und –öl in saugfähigem Küchenpapier
  • nichtmineralischer Einstreu wie Sägespäne und Heu
  • verwelkte Blumen
  • Grünpflanzen
  • Grün- und Rasenschnitt
  • Unkrautsamen
  • krankes Laub, Eichenlaub
  • zerkleinerte Äste und Weihnachtszweige
  • zerkleinerter Weihnachtsbaum

Was darf nicht in die Biotonne?

  • Speisereste aus Gaststätten und Kantinen
  • Baumwurzelstöcke
  • Restabfälle
  • Kunststofftüten (auch keine biologisch abbaubaren)
  • Produkte und Geschirr aus biologisch abbaubaren Kunststoffen
  • Kehricht
  • Asche
  • mineralische Tiereinstreu
  • Steine
  • Sand
  • Backpapier

Wohin mit dem Grünschnitt?

Grünschnitt, der nicht kompostiert wird, kann bequem in der Biotonne entsorgt werden. Zusätzlich anfallende Grünabfälle bis zu einem Kubikmeter werden gegen eine Gebühr auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen angenommen. Größere Mengen können auf den Anlagen in Gröbern, Kleincotta und Saugrund gebührenpflichtig angeliefert werden. Zu beachten sind die Abmessungen des Hecken-, Strauch- und Baumschnitts. Die maximale Länge von zwei Metern darf nicht überschritten werden und der Stammdurchmesser maximal 15 Zentimeter betragen.

Grünschnitt darf nicht in der freien Natur, im Wald oder auf Grünflächen entsorgt werden. Dadurch wird der Nährstoffhaushalt dieser Flächen gestört. Zudem können sich Wurzeln oder Samen von nicht heimischen Pflanzen vermehren und die heimischen Pflanzen verdrängen. Grundsätzlich handelt es sich um illegale Ablagerungen, die geahndet werden.
 

Der Komposthaufen …
Ein Gartenbesitzer weiß, dass Kompost in jeden Garten gehört. Denn: Gesunde Pflanzen brauchen einen gesunden Boden. Dieser kann durch regelmäßige Kompostgaben preiswert und auf natürliche Art und Weise selbst hergestellt werden. Wer in seinem Garten selbst kompostiert, arbeitet Hand in Hand mit der Natur. Pilze, Bakterien und Bodentiere wandeln die organischen Rohstoffe zu wertvollem Kompost um. Darin enthalten sind Humusanteile und Nährstoffe. Und die bauen den Boden auf und geben ihm alles, was die Pflanzen brauchen. Kompostierung steht für eine umweltfreundliche Gartennutzung ohne Einsatz von Kunstdüngern.

Tipp 1: Was tun bei großen Laubbergen? Hier hilft die Flächenkompostierung: Das Laub zusammen tragen, in einer Schichthöhe von zirka 15 bis 20 Zentimeter flächig ausbreiten, leicht in den Boden einarbeiten oder leicht mit etwas Erde bestreuen.
Tipp 2: Was wird aus Grasschnitt? Den lässt man am besten zwei bis drei Tage auf der Wiese anwelken. Dann sollte er gut mit groben Materialien, zum Beispiel Heckenschnitt durchgemischt werden. Anschließend kann er auf den Komposthaufen. Wird der Rasenschnitt feucht und zu dicken Schichten aufgebracht, kommt es durch Sauerstoffmangel zu Fäulnis und Vergärung.


Wohin kommen Weihnachtsbaum und Weihnachtsgesteck?

Weihnachtsbäume oder Zweige von Nadelbäumen können zerkleinert in der Biotonne entsorgt werden. Die Ablage neben dem Behälter ist untersagt. Der gesamte Baumbehang ist zu entfernen. Weihnachtsgestecke gehören aufgrund der nichtkompostierbaren Bestandteile in den Restabfallbehälter.

Weihnachtsbäume können auch auf allen ZAOE-Wertstoffhöfen während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Im gesamten Januar ist dies gebührenfrei möglich.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Weihnachtsbäume auf den vom ZAOE festgelegten Ablageplätzen gebührenfrei abzulegen. Die Termine und Standorte sind online und im aktuellen Abfallkalender zu finden.

Die Weihnachtsbäume dürfen frühestens am Vortag und spätestens am festgelegten Termin abgelegt werden. Die Entsorgung erfolgt einen Tag nach dem Ablagetermin. Vor und nach dem Termin ist eine Ablage nicht zulässig. Der gesamte Baumbehang inklusive Lametta ist vorab zu entfernen. Es ist untersagt, am Ablageplatz andere Grünabfälle zu entsorgen.