leichte Sprache

Elektroaltgeräte

Aufgrund ihrer Bestandteile gelten Elektroaltgeräte sowohl als Rohstoffquelle, die in den Kreislauf zurückzuführen ist, als auch als gefährlicher Abfall. Damit Elektroaltgeräte nicht im Hausmüll landen, gibt es in Deutschland dazu spezielle Regelungen im Elektroaltgerätegesetz. Dieses verpflichtet unter anderem jeden Hersteller von Elektrogeräten, diese kostenfrei zurückzunehmen und zu verwerten.

Wer sein Elektroaltgerät entsorgen will, darf es daher nur beim Handel oder bei den kommunalen Sammelstellen zurückgeben. Die Stiftung Elektroaltgeräte Register organisiert die Rücknahme und Zuführung der Elektroaltgeräte in die Verwertung. Die Geräte sind dafür in einzelne Gerätegruppen unterteilt. 

Der ZAOE nimmt Elektroaltgeräte auf seinen Wertstoffhöfen gebührenfrei an. Grundsätzlich sind die Geräte vollständig anzuliefern. Einzelteile werden nicht angenommen. Batterien sind zu entfernen.

Annahme auf allen 12 Wertstoffhöfen

Altenberg, Cunnersdorf, Groptitz, Großenhain, Gröbern, Kleincotta, Meißen, Neustadt, Nossen, Pirna-Copitz, Saugrund, Weinböhla

 

  • Bildschirme, Monitore
  • Lampen (jeglicher Größe) - Einrichtungen zur Erzeugung von Licht
  • Elektrokleingeräte - das sind elektrisch oder mit Batterie betriebene Kleingeräte, z. B. Föhn, Rasierer, Wasserkocher, Babyfon, Babykostwärmer, E-Zigaretten
  • Wärmeüberträger - das sind Elektrogeräte mit integrierten Kreisläufen, bei denen Substanzen - z.B. Gase, Öle, Kühl- und Kältemittel oder Sekundärstoffe – zum Zweck der Kühlung/Heizung oder Entfeuchtung benutzt werden.

Keine Annahme in Altenberg, Neustadt und Weinböhla

  • Elektrogroßgeräte (Haushaltsgeräte ab 50 cm Kantenlänge, z. B. Waschmaschinen, Wäschetrockner)


Annahme nur in Gröbern

  • Photovoltaikmodule
  • Nachtspeicheröfen


Hinweis: Es wird für die fachgerechte Demontage der Nachtspeicherheizgeräte ein zugelassener Fachbetrieb für den Umgang mit Asbest nach TRGS 519 empfohlen. Vor dem Transport zum Wertstoffhof sind diese Geräte ordnungsgemäß in einer Folie zu verpacken, so dass ein Austritt von Asbestfasern und anderer Schadstoffe vermieden wird. Der Transport sollte in für die Abfallart (Asbest) zugelassenen Big-Bags erfolgen. Die entsprechenden Big-Bags für den fachgerechten Transport können im Fachhandel gegen Entgelt erworben werden.