Alttextilien
Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien ab 1. Januar 2025
Kaputte und verschmutzte Altkeider wie bisher in den Restabfall
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien, basierend auf der EU-Abfallrahmenrichtlinie und dem Kreislaufwirtschaftsgesetzt (KrWG). Dies ist ein entscheidender Schritt, um die Wiederverwendung und das Recycling von Textilien zu fördern und Abfälle nachhaltiger zu verwerten. Ziel ist es, den Anteil verwertbarer Alttextilien im Restabfall signifikant zu senken und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Getrennte Sammlung - ein wichtiger Schritt in die Zukunft
Bereits seit Jahren gibt es Verpflichtungen zur getrennten Erfassung von Abfällen, die verwertet werden können – und Alttextilien bilden hier keine Ausnahme. Die neue gesetzliche Regelung zielt darauf ab, sämtliche Textilien, die noch verwertbar oder sogar wiederverwendbar sind, zu sammeln und einer hochwertigen Verwertung zuzuführen. Privatpersonen sowie gewerbliche Abfallerzeuger sind daher ab dem 01.01.2025 gesetzlich verpflichtet, ihre Alttextilien getrennt vom Restabfall zu entsorgen. Sie können dabei auf die bereits bestehenden und vielfältigen gemeinnützigen, gewerblichen oder öffentlich-rechtlichen Entsorgungswege (hier nur in haushaltsüblichen Mengen) zurückgreifen.
Im gesamten Verbandsgebiet des ZAOE existieren bereits funktionierende gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen zur Verwertung von Alttextilien in Form von Sammelbehältern im öffentlichen Raum sowie der Abgabe in Kleiderkammern, die nicht nur den bestmöglichen Beitrag zur Abfallvermeidung sondern auch eine gesellschaftliche Unterstützung für sozial benachteiligte Mitbürger darstellt.
Der ZAOE hat bereits seit längerem ein Rücknahmeangebot für Alttextilien an seinen Wertstoffhöfen eingerichtet. Es ist jedoch nicht vorgesehen, die Sammelstruktur weitere auszubauen und damit in den bestehenden Verwertungsmarkt einzugreifen oder als Mitbewerber tätig zu werden – vielmehr soll das bestehende System mit der Abgabe am Wertstoffhof ergänzt werden, da hierfür ebenfalls Sammelbehälter von gewerblichen oder gemeinnützigen Alttextilverwertern genutzt werden.
Keine signifikante Steigerung des Aufkommens zu erwarten
Obwohl die Getrenntsammlungspflicht nun gesetzlich verankert ist, erwartet der ZAOE keine drastische Steigerung des Aufkommens von Alttextilien. Die meisten Bürgerinnen und Bürger entsorgen ihre Alttextilien bereits über die zahlreichen in den Kommunen aufgestellten Altkleidercontainer. Diese Entsorgungswege, die sowohl gewerblichen als auch caritativen Organisationen zugutekommen, bleiben auch weiterhin der bevorzugte Weg der Textilentsorgung.
Kontrollen der Restabfallbehälter sind durch den Abfallzweckverband daher nicht vorgesehen, da die bereits existierenden Sammlungs- und Entsorgungswege in den meisten Fällen ausreichen, um die neuen gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Was gehört in die Sammlung und was nicht?
Weitere Informationen zur richtigen Entsorgung von Alttextilien
Für detaillierte Informationen zur Entsorgung von Alttextilien und zu weiteren praktischen Tipps steht Ihnen das Abfall-ABC auf der Website des ZAOE zur Verfügung. Hier finden Sie hilfreiche Hinweise, wie Sie Alttextilien korrekt trennen und welche Entsorgungswege Ihnen zur Verfügung stehen.
Mehr Nachhaltigkeit durch bewussten Konsum und richtige Entsorgung
Neben der richtigen Entsorgung von Alttextilien können die Bürgerinnen und Bürger durch einen bewussten Konsum von Kleidung einen wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung leisten. Die Fast-Fashion-Industrie führt zu einer stetigen Zunahme des Alttextilienaufkommens und sorgt zudem für eine Verschlechterung der Textilqualität, da zunehmend Mischgewebe verwendet werden, die schwer recycelbar sind.
Eine bewusste Kaufentscheidung und die längere Nutzung von Textilien können helfen, die Menge an Abfall zu reduzieren und die Lebensdauer von Kleidung zu verlängern. So trägt jeder Einzelne aktiv zur Verringerung des Textilmülls und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft bei.
Mit der neuen Getrenntsammlungspflicht soll der Anteil der in den Restabfall gelangenden Textilien gesenkt werden, um die Recyclingquote weiter zu steigern. Heute liegt der Anteil an recycelten Textilien in Deutschland bei über 90 %. Davon werden 62 % als Secondhand-Bekleidung wiederverwendet, 12 % zu Putzlappen und Dämmstoffen verarbeitet, und weitere 12 % kommen in den Faserrecyclingprozess. Nur etwa 12 % der Alttextilien werden verbrannt, meist als Ersatzbrennstoff.*
*Quelle: bvse-Textilstudie 2020