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Schadstoffhaltige Abfälle

Schadstoffhaltige Abfälle sind nach ihrer Art und/oder Beschaffenheit und/oder Menge gesundheitsschädlich, umweltgefährdend (Boden, Wasser, Luft), explosiv oder brennbar. Aus den genannten Gründen sind diese Abfälle immer getrennt zu sammeln.

Sie dürfen niemals im Restabfall oder über das Abwasser entsorgt werden!

Wie können schadstoffhaltige Abfälle entsorgt werden?

Der Zweckverband sammelt regelmäßig und gebührenfrei Schadstoffe mit dem Schadstoffmobil ein. Die Standplätze und Annahmetermine sind im elektronischen Abfallkalender  mit Kartenansicht oder im gedruckten Abfallkalender aufgeführt.

Bei der Sammlung werden Schadstoffe nur in haushaltsüblichen Mengen abgenommen – maximal 25 Kilogramm beziehungsweise 30 Liter (bezogen auf das Gebinde). Größere Mengen bis zu 60 Liter (bezogen auf das Gebinde) können zu den Sammelterminen auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden. Außerhalb der Termine erfolgt keine Annahme.

Flüssige und staubförmige Schadstoffe sind getrennt in dichten, fest verschlossenen, deutlich gekennzeichneten Behältnissen abzugeben. Reste sind keinesfalls zu mischen und möglichst im Originalbehälter abzugeben.


Was nimmt das Schadstoffmobil mit?

  • Altmedikamente
  • Altöl
  • Gerätebatterien (keine Industriebatterien)
  • Fahrzeugbatterien (keine Pfandauszahlung, nur Annahmebestätigung)
  • Desinfektionsmittel
  • Energiesparlampen
  • Farb-, Lack- und Lösemittelreste
  • Foto- und Laborchemikalien
  • Haushaltsreiniger
  • Leim und andere Klebemittel
  • öl- und fetthaltige Abfälle
  • Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • quecksilberhaltige Abfälle (z. B. Thermometer)
  • Spraydosen mit Restinhalt
  • Feuerlöscher

Was nimmt das Schadstoffmobil nicht mit?

  • Wasserlösliche Farbreste
  • Radioaktive Abfälle
  • asbesthaltige Abfälle
  • Feuerwerkskörper
  • Glühlampen
  • infektiöse Abfälle
  • Munition
  • Spreng- und Kampfstoffe
     

Reste von wasserlöslichen Anstrichstoffen sind keine Schadstoffe. Sie lassen sich einfach aushärten (Behälter ohne Deckel stehen lassen) und kommen dann in den Restabfall; der leere Farbeimer in die Gelbe Tonne.

Grundsätzlich dürfen radioaktive Stoffe nicht am Schadstoffmobil angeliefert werden! Diese sind über eine spezielle Fachfirma zu entsorgen.