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Ausschreibung

Entsorgung von Restabfällen aus dem Gebiet des ZAOE

Bekanntmachung 2023-08-GF-EU – Ausschreibung

Abschnitt I - Öffentlicher Auftraggeber
I.1) Name und Adressen: Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal; Nationale Identifikationsnummer: nicht angegeben; Postanschrift: Meißner Straße 151 a; Ort: Radebeul; NUTS-Code: DED2E; Postleitzahl: 01445; Land: Deutschland; Kontaktstelle(n): nicht angegeben; Telefon: +49 3514040450; E-Mail: vergabestelle@zaoe.de; Fax: +49 35140404444; Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.zaoe.de; Adresse des Beschafferprofils: nicht angegeben
I.2) Gemeinsame Beschaffung: nicht angegeben
I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.evergabe.de/unterlagen/2748266/zustellweg-auswaehlen.
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen: elektronisch via (URL): www.evergabe.de
I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5) Haupttätigkeiten: Andere Tätigkeit: Abfallwirtschaft

Abschnitt II - Gegenstand
II.1) Umfang der Beschaffung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Entsorgung von Restabfällen aus dem Gebiet des ZAOE; Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-08-GF-EU
II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 90500000; CPV-Code Zusatzteil:
II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen
II.1.4) Kurze Beschreibung: Leistungsgegenstand ist die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) von Restabfällen aus den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die dem ZAOE in der Funktion eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers überlassen werden.
II.1.5) Geschätzter Gesamtwert: Wert ohne MwSt.: entfällt
II.1.6) Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für maximale Anzahl von Losen: 2
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2) Beschreibung
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: 20.000 t/Jahr
Los-Nr.: 1
II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 90510000; CPV-Code Zusatzteil: ; CPV-Code Hauptteil: 90513000; CPV-Code Zusatzteil: ; CPV-Code Hauptteil: 90513300; CPV-Code Zusatzteil:
II.2.3) NUTS-Codes: DED2E; Hauptort der Ausführung: Postleitzahl: 01445; Ort: Radebeul; Land: Deutschland
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Leistungsgegenstand ist die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) von Restabfällen aus den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die dem ZAOE in der Funktion eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers überlassen werden.
Bei den zu entsorgenden Restabfällen handelt es sich um überlassene Abfälle aus Haushaltungen und hausmüllähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, die wie gemischte Siedlungsabfälle mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 entsorgt werden können.
Die zu entsorgende Menge an Restabfällen aus dem Verbandsgebiet des ZAOE für das Los 1 beträgt 20.000 t/Jahr.
Für die Entsorgung der angelieferten Restabfälle sind die Anforderungen des KrWG zu beachten. Die zu entsorgenden Restabfälle sind mittels thermischer Verfahren zu behandeln bzw. energetisch zu verwerten. Eine energetische Verwertung liegt vor, wenn die angelieferten Restabfälle für den Hauptzweck der Entsorgung in einer Abfallbehandlungsanlage verwertet werden, die dem Verwertungsverfahren R 1 der Anlage 2 zum KrWG entspricht.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Kostenkriterium - Name: Vergleichspreis / Gewichtung: 100;
II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.:
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.07.2024 / Ende: 30.06.2028; Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja; Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption für zweimal 2 Jahre (bis spätestens 30.06.2032) durch den Auftraggeber.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption bis 30.06.2032
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz:
II.2.14 Zusätzliche Angaben:
II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: 20.000 t/Jahr
Los-Nr.: 2
II.2.2) CPV-Code Hauptteil: 90510000; CPV-Code Zusatzteil: ; CPV-Code Hauptteil: 90513000; CPV-Code Zusatzteil: ; CPV-Code Hauptteil: 90513300; CPV-Code Zusatzteil:
II.2.3) NUTS-Codes: DED2E; Hauptort der Ausführung: Postleitzahl: 01445; Ort: Radebeul; Land: Deutschland
II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Leistungsgegenstand ist die nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ordnungsgemäße Entsorgung (Verwertung/Beseitigung) von Restabfällen aus den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, die dem ZAOE in der Funktion eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers überlassen werden.
Bei den zu entsorgenden Restabfällen handelt es sich um überlassene Abfälle aus Haushaltungen und hausmüllähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen, die wie gemischte Siedlungsabfälle mit dem Abfallschlüssel 20 03 01 entsorgt werden können.
Die zu entsorgende Menge an Restabfällen aus dem Verbandsgebiet des ZAOE für das Los 2 beträgt 20.000 t/Jahr.
Für die Entsorgung der angelieferten Restabfälle sind die Anforderungen des KrWG zu beachten. Die zu entsorgenden Restabfälle sind mittels thermischer Verfahren zu behandeln bzw. energetisch zu verwerten. Eine energetische Verwertung liegt vor, wenn die angelieferten Restabfälle für den Hauptzweck der Entsorgung in einer Abfallbehandlungsanlage verwertet werden, die dem Verwertungsverfahren R 1 der Anlage 2 zum KrWG entspricht.
II.2.5) Zuschlagskriterien: Die nachstehenden Kriterien: Kostenkriterium - Name: Vergleichspreis / Gewichtung: 100;
II.2.6) Geschätzter Wert ohne MwSt.:
II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
Beginn: 01.07.2024 / Ende: 30.06.2028; Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja; Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption für zweimal 2 Jahre (bis spätestens 30.06.2032) durch den Auftraggeber.
II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote: Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: ja; Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoption bis 30.06.2032
II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen: entfällt
II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein; Projektnummer oder -referenz:
II.2.14 Zusätzliche Angaben:

Abschnitt III - Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

  • Eigenerklärung über eine Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Formblatt VgV-II-2).Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb der gesetzten angemessenen Frist der Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung vorzulegen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle, Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister der Europäischen Union oder sonstige Eintragung),
  • Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formblatt VgV-II-5)Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb der gesetzten angemessenen Frist die Bestätigungen/Nachweise der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe, ein Auszug aus einem einschlägigen Register (insbesondere Führungszeugnis Bundeszentralregister) und eine Bestätigung einer zuständigen Behörde oder Sozialversicherung vorzulegen (Berufsgenossenschaft, Finanzamt, Krankenkasse).
  • Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 22 LkSG (Formblatt VgV-II-5)
  • Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Formblatt VgV-II-5.1)

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

  • Eigenerklärung über Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen.
  • Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pro Schadensfall in mindestens folgender Höhe: Vermögensschäden: 1.000.000 EUR, Personen- und Sachschäden: 2.500.000 EUR. Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist der Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Umwelthaftpflichtversicherung zur Deckung etwaiger Ansprüche aus der Leistungserbringung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gemäß der Vertragsbedingungen erbringen.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise durch alle Mitglieder zu erbringen.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

  • Eigenerklärung über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
  • Eigenerklärung über das Vorhandensein der zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte (Anzahl, Qualifikation),
  • Eigenerklärung über die Verfügbarkeit der für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte,
  • Eigenerklärung über die Zertifizierung nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten „Behandeln“ und/oder „Verwerten“ und/oder „Beseitigen“ oder einer Zertifizierung, die gleichwertig zur Zertifizierung nach EfbV ist.Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen vorzulegen:
  • mindestens ein Referenznachweis aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Menge; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung,
  • Übersicht über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
  • Nachweis der verfügbaren, für die Ausführung der Leistungen erforderlichen technischen Ausrüstungen und Geräte, Angaben zum Ausfallverbund,
  • Zertifikat nach EfbV mit Anhang oder ein Zertifikat, dass dem Zertifikat nach der EfbV gleichwertig ist, bis zum Leistungsbeginn.; Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.

Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen (Unterauftragnehmer) ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er auf Anforderung die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen: entfällt

III.2) Bedingungen für den Auftrag
III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand (nur für Dienstleistungsaufträge): entfällt
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen
III.2.3) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind: entfällt

Abschnitt IV - Verfahren
IV.1) Beschreibung
IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren. Beschleunigtes Verfahren: nein
IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem: nicht angegeben.
IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: entfällt
IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion: Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein;
IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren: nicht angegeben
IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: Tag: 19.06.2023; Ortszeit: 10:00
IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15.11.2023
IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 19.06.2023; Ortszeit: 10:00, Ort: ; Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Abschnitt VI - Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein; Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: nicht angegeben
VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen: Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert. Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3) Zusätzliche Angaben: entfällt
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen; Postanschrift: Braustraße 2; Ort: Leipzig; Postleitzahl: 04107; Land: Deutschland; E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de; Telefon: +49 341977-3800; Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de; Fax: +49 341977-1049
VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

  • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
  • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Offizielle Bezeichnung: Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal; Postanschrift: Meißner Straße 151 a; Ort: Radebeul; Postleitzahl: 01445; Land: Deutschland; E-Mail: vergabestelle@zaoe.de; Telefon: +49 3514040450; Internet-Adresse: www.zaoe.de; Fax: +49 35140404444
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 09.05.2023

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