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Neue Getrenntsammlungspflicht ab 01.01.2025

Auch wenn Sie für viele nicht neu ist: die Pflicht zur getrennten Sammlung verwertbarer Abfälle gilt jetzt auch explizit für Alttextilien - also Kleidung, Schuhe und andere Textilwaren aus dem Haushalt wie zum Beispiel Handtücher oder Bettwäsche. Sind die Sachen nur ungewollt, aber ansonsten noch in Ordnung, können sie - möglichst gewaschen und in einem fest verschnürten Sack - in die Altkleidercontainer. Diese stehen auf öffentlichen und privaten Stellplätzen sowie auf allen Wertstoffhöfen des ZAOE. Gut erhaltenes findet oftmals auch bei den Kleiderkammern der sozialen Einrichtungen einen Abnehmer.

Nur stark verschmutze Sachen sollten in den Restabfallbehälter entsorgt werden. Reicht der mal nicht aus, können Restabfallsäcke des ZAOE dafür genutzt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.

Weitergehende Infos zu dem Thema sind im AbfallABC und auf unserer neuen Infoseite zu Alttextilien zu finden.

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