ZAOE schreibt die Entsorgung von Restabfällen aus
Der ZAOE schreibt die ordnungsgemäße Entsorgung von Restabfällen aus den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge losweise EU-weit aus. Bei den zu entsorgenden Restabfällen handelt es sich um Abfälle aus Haushaltungen und hausmüllähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen.
Der Vertrag beginnt am 1. Juli 2024 und endet am 30. Juni 2028. Er kann zweimal zwei Jahre verlängert werden.
Bis zum 19. Juni, 10:00 Uhr kann ein Angebot abgegeben werden.