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Annahme von Abfällen


  1. Es gilt die jeweils gültige Gebührensatzung. Für alle genannten Abfälle gibt es keine Vergütung.

    Das Abfall-ABC enthält weitere Informationen zur Annahme und den aktuellen Gebühren. Zudem gibt es Auskunft darüber, wo Abfälle richtig entsorgt werden können, die der ZAOE nicht auf seinen Wertstoffhöfen annimmt.
     

  2. (1) Volumenbegrenzung nicht in Gröbern, Kleincotta und Saugrund
    (2) Bau- und Abbruchabfälle nicht in Weinböhla
    (3) Elektrogroßgeräte (ab 50 cm Kantenlänge) nicht in Altenberg, Neustadt und Weinböhla; Nachtspeicherheizgeräte (verpackt) und Photovoltaikmodule nur in Gröbern
    (4) samstags keine Asbestannahme in Gröbern, Kleincotta und Saugrund

Auf allen Wertstoffhöfen:

  • Grünabfälle (1): max. 1 m³
  • Sperrmüll: gegen Abgabe Bestellkarte oder Onlineformular, max. 3 m³
  • Altreifen: nur PKW-/Motorradreifen, mit und ohne Felge, max. 8 Stück
  • Mineralische Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt) (1)(2): z. B. Fliesen, Ziegel, Putz, max. 0,5 m³
  • Nichtmineralische Bau- und Abbruchabfälle (Baumischabfälle) (1)(2): z. B. Fenster, Tür, Rohr, max. Kantenlänge: 2 m, max. 0,5 m³
  • Elektro-/ Elektronikaltgeräte (3): weitere Hinweise zu den einzelnen Gerätegruppen unter Elektroaltgeräte
  • Papier, Pappe, Kartonagen: max. 1 m³
  • Leichtverpackungen: nur für gelegentliche Mehrmengen aus privaten Haushalten, die nicht in die Gelbe Tonne am Grundstück passen
  • Metallabfälle: z. B. Topf, Feuerschale, max. 1 m³
  • Glasabfälle: z. B. Aquarium, Einlegeboden, max. 1 m³
  • Kunststoffabfälle: z. B. Regenfass, Gartenstuhl, max. 3 m³
  • Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen: haushaltsübliche Mengen
  • Alttextilien
  • CD/DVD
  • Batterien, Akkumulatoren: nur Gerätebatterien, keine Industrie- oder Fahrzeugbatterien (auch keine Fahrrad- und Rollerakkus)
  • Glasverpackungen: Weiß-, Grün-, Braunglas

Zusätzlich in Gröbern, Kleincotta und Saugrund:

  • Grünabfälle: max. 3 m³
  • Sperrmüll: mehr als 3 m³
  • Stammholz, Wurzelstöcke: bis 50 cm Durchmesser, haushaltsübliche Mengen
  • Mineralische Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt): z. B. Fliesen, Ziegeln, Putz, max. 1 Kubikmeter
  • Nichtmineralische Bau- und Abbruchabfälle (Baumischabfälle): z. B. Fenster, Türen, Rohre, max. Kantenlänge: 2 m, max. 1,5 Kubikmeter
  • Asbestabfälle (4)haushaltsübliche Mengen (Asbest)
  • Mineralische Dämmmaterialien: ohne gefährliche Stoffe (Nachweis erforderlich), max. 3 Kubikmeter
  • Bitumenhaltige Abfälle (Dachpappe): ohne gefährliche Stoffe (Nachweis erforderlich), max. 1,5 Kubikmeter