Annahme von Abfällen
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Es gilt die jeweils gültige Gebührensatzung. Für alle genannten Abfälle gibt es keine Vergütung.Das Abfall-ABC enthält weitere Informationen zur Annahme und den aktuellen Gebühren. Zudem gibt es Auskunft darüber, wo Abfälle richtig entsorgt werden können, die der ZAOE nicht auf seinen Wertstoffhöfen annimmt.
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(1) Volumenbegrenzung nicht in Gröbern, Kleincotta und Saugrund
(2) Bau- und Abbruchabfälle nicht in Weinböhla
(3) Elektrogroßgeräte (ab 50 cm Kantenlänge) nicht in Altenberg, Neustadt und Weinböhla; Nachtspeicherheizgeräte (verpackt) und Photovoltaikmodule nur in Gröbern
(4) samstags keine Asbestannahme in Gröbern, Kleincotta und Saugrund
Auf allen Wertstoffhöfen:
- Grünabfälle (1): max. 1 m³
- Sperrmüll: gegen Abgabe Bestellkarte oder Onlineformular, max. 3 m³
- Altreifen: nur PKW-/Motorradreifen, mit und ohne Felge, max. 8 Stück
- Mineralische Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt) (1)(2): z. B. Fliesen, Ziegel, Putz, max. 0,5 m³
- Nichtmineralische Bau- und Abbruchabfälle (Baumischabfälle) (1)(2): z. B. Fenster, Tür, Rohr, max. Kantenlänge: 2 m, max. 0,5 m³
- Elektro-/ Elektronikaltgeräte (3): weitere Hinweise zu den einzelnen Gerätegruppen unter Elektroaltgeräte
- Papier, Pappe, Kartonagen: max. 1 m³
- Leichtverpackungen: nur für gelegentliche Mehrmengen aus privaten Haushalten, die nicht in die Gelbe Tonne am Grundstück passen
- Metallabfälle: z. B. Topf, Feuerschale, max. 1 m³
- Glasabfälle: z. B. Aquarium, Einlegeboden, max. 1 m³
- Kunststoffabfälle: z. B. Regenfass, Gartenstuhl, max. 3 m³
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen: haushaltsübliche Mengen
- Alttextilien
- CD/DVD
- Batterien, Akkumulatoren: nur Gerätebatterien, keine Industrie- oder Fahrzeugbatterien (auch keine Fahrrad- und Rollerakkus)
- Glasverpackungen: Weiß-, Grün-, Braunglas
Zusätzlich in Gröbern, Kleincotta und Saugrund:
- Grünabfälle: max. 3 m³
- Sperrmüll: mehr als 3 m³
- Stammholz, Wurzelstöcke: bis 50 cm Durchmesser, haushaltsübliche Mengen
- Mineralische Bau- und Abbruchabfälle (Bauschutt): z. B. Fliesen, Ziegeln, Putz, max. 1 Kubikmeter
- Nichtmineralische Bau- und Abbruchabfälle (Baumischabfälle): z. B. Fenster, Türen, Rohre, max. Kantenlänge: 2 m, max. 1,5 Kubikmeter
- Asbestabfälle (4): haushaltsübliche Mengen (Asbest)
- Mineralische Dämmmaterialien: ohne gefährliche Stoffe (Nachweis erforderlich), max. 3 Kubikmeter
- Bitumenhaltige Abfälle (Dachpappe): ohne gefährliche Stoffe (Nachweis erforderlich), max. 1,5 Kubikmeter