Annahme von Abfällen
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Es gilt die jeweils gültige Gebührensatzung. Für alle genannten Abfälle gibt es keine Vergütung.Das Abfall-ABC gibt Auskunft darüber, wo Abfälle richtig entsorgt werden können, die der ZAOE nicht auf seinen Wertstoffhöfen annimmt.
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(1) Volumenbegrenzung nicht in Gröbern, Kleincotta und Saugrund
(2) Bau- und Abbruchabfälle nicht in Weinböhla
(3) Elektrogroßgeräte (ab 50 cm Kantenlänge) nicht in Altenberg, Neustadt und Weinböhla; Nachtspeicherheizgeräte (verpackt) und Photovoltaikmodule nur in Gröbern
(4) samstags keine Asbestannahme in Gröbern, Kleincotta und Saugrund
(5) ausgeschlossen: Fahrzeug- und Industriebatterien, Fahrrad- und Rollerakkus
Auf allen Wertstoffhöfen
- Grünabfälle(1): max. 1 m³
- Sperrmüll (Formular Sperrmüllabgabe): gegen Abgabe Bestellkarte oder Onlineformular, max. 3 m³
- Altreifen: nur PKW-/Motorradreifen, mit und ohne Felge, max. 8 Stück
- Mineralische Bau- und Abbruchabfälle(1)(2): z. B. Fliesen, Ziegel, Putz, max. 0,5 m³
- Nichtmineralische Bau- und Abbruchabfälle(1)(2): z. B. Fenster, Tür, Rohr, max. Kantenlänge: 2 m, max. 0,5 m³
- Elektro-/ Elektronikaltgeräte (Elektroaltgeräte)(3)
- Papier, Pappe, Kartonagen: max. 1 m³
- Leichtverpackungen (nur aus privaten Haushalten)
- Metallabfälle: z. B. Topf, Feuerschale, max. 1 m³
- Glasabfälle z. B. Aquarium, Einlegeboden, max. 1 m³
- Kunststoffabfälle z. B. Regenfass, Einkaufskorb, max. 3 m³
- Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
- Alttextilien
- CD/DVD
- Batterien, Akkumulatoren(5)
- Glasverpackungen: (Weiß-, Grün-, Braunglas)
Zusätzlich in Gröbern, Kleincotta und Saugrund
- Grünabfälle: max. 3 m³
- Sperrmüll: ohne Bestellkarte oder Onlineformular, mehr als 3 m³
- Stammholz, Wurzelstöcke: bis 50 cm Durchmesser
- Mineralische Bau- und Abbruchabfälle: z. B. Fliesen, Ziegeln, Putz, max. 1 t
- Nichtmineralische Bau- und Abbruchabfälle: z. B. Fenster, Türen, Rohre, max. Kantenlänge: 2 m
- Asbestabfälle (Asbest)(4)
- mineralische Dämmmaterialien: ohne gefährliche Stoffe (außer Asbest)