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Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten

Je Haushalt beziehungsweise Gewerbe, die sich auf einem angeschlossenen Grundstück befinden, können zweimal im Jahr jeweils maximal drei Kubikmeter Sperrmüll sowie Elektroaltgeräte zur Abholung am Grundstück gebührenfrei angemeldet werden, auf Wunsch auch aus der Wohnung oder dem Keller gegen Gebühr (Vollservice). Elektrokleingeräte werden nur gemeinsam mit Elektrogroßgeräten abgeholt.


Wie bestelle ich die Abholung von Sperrmüll und/ oder Elektroaltgeräten?

Hierfür kann entweder die Bestellkarte aus dem aktuellen Abfallkalender oder das Onlineformular verwendet werden.

Die Bestellung wird nur bei vollständiger Angabe der abzuholenden Abfälle und der Kontaktdaten des Bestellers bearbeitet. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften behandelt. Bei der Bestellung mit der Sperrmüllkarte aus dem Abfallkalender muss die Antwortkarte ausreichend frankiert sein.

Die Abholung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Bestellung beim Entsorger. Der Entsorger teilt den Abholtermin spätestens eine Woche vorher per Mail bzw. per Antwortkarte mit.

 

Absprachen zum Abholort oder zum Termin bitte ausschließlich mit dem zuständigen Entsorgungsunternehmen:

Region Meißen: Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG, Tel.: 03521 7654 251

Region Riesa-Großenhain: REMONDIS Elbe-Röder GmbH, Tel.: 03524 883 632

Region Weißeritzkreis: Alba Sachsen GmbH, Tel.: 035204 26690

Region Sächsische Schweiz: Kühl Entsorgung & Recycling GmbH, Tel.: 03529 50400


Was ist ein Vollservice?

Beim Vollservice werden Sperrmüll oder Elektroaltgeräte aus der Wohnung, dem Keller oder aus anderen Räumlichkeiten auf dem Grundstück geholt. Dafür fällt eine Servicegebühr pro angefangene Zeiteinheit laut geltender Gebührensatzung an. Eine Zeiteinheit beträgt 15 Minuten und beginnt ab Eintreffen des jeweiligen Fahrzeuges am Grundstück.

Je Abfallart (Sperrmüll oder Elektroaltgeräte) fällt eine andere Gebühr an, da auch verschiedene Fahrzeuge die Abholung übernehmen. 


Was wird nicht abgeholt?

Folgende Abfälle werden unter anderem nicht abgeholt: Restabfall, Schadstoffe, Gartenabfälle, Autowracks, Autoteile, Motorräder, Mopeds, Reifen, Abfälle aus Gebäuderenovierungen (zum Beispiel Fenster, Türen, Balken, Bauschutt, Sanitäreinrichtungen ohne Elektrik).
 

Am besten vorher in unserem Abfall-ABC nachschauen.


Wie stelle ich den angemeldeten Sperrmüll und die Elektroaltgeräte bereit?

Die Abfälle sind frühestens am Vorabend und spätestens bis 6:00 Uhr am Termin gut sichtbar vor dem Grundstück beziehungsweise im Falle des Vollservice am vereinbarten Abholort bereitzustellen. Der Abholort muss für das Sammelfahrzeug erreichbar sein. Die Behinderung von Fußgängern und Fahrzeugverkehr ist zu vermeiden. Bei Bedarf ist mit dem Entsorgungsunternehmen vorher der Bereitstellort abzustimmen.


Große Möbelteile sind in transportfähige Stücke zu zerlegen (maximal 70 Kilogramm und 1,5 Kubikmeter groß). Elektroaltgeräte sind separat vom Sperrmüll bereitzustellen, da ein anderes Fahrzeug diese holt. Jedes bereitgestellte Elektroaltgerät darf das Volumen von 1,5 Kubikmeter nicht überschreiten, sonst ist nur die Anlieferung am Wertstoffhof möglich. Eine Demontage ist nicht erlaubt. Leuchtmittel, Batterien und Akkumulatoren sind vorab aus den Geräten zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Es werden nur die mit der Bestellkarte bzw. dem Onlineformular angemeldeten Abfälle abgeholt. Nicht abgeholte Abfälle sind wieder auf das Grundstück zu holen.


Was müssen Gewerbebetriebe beachten?

Die Sammlung von Elektroaltgeräten durch den ZAOE erfolgt in erster Linie für Altgeräte aus privaten Haushaltungen. Altgeräte aus sonstigen Herkunftsbereichen (Gewerbebetriebe, öffentliche und sonstige Einrichtungen) werden nur mitgenommen, soweit die Beschaffenheit und Menge der dort anfallenden Altgeräte mit der Beschaffenheit und Menge von üblicherweise in privaten Haushaltungen anfallenden Altgeräten vergleichbar sind.

Für alle anderen Altgeräte kommt für die Entsorgung nur ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen oder der Hersteller der Geräte in Frage.

Grundlage hierfür ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG).