Was bedeutet Vollservice?
Beim Vollservice werden Sperrmüll und/oder Elektroaltgeräte aus der Wohnung, dem Keller, vom Dachboden oder aus anderen Räumlichkeiten geholt.
Was kostet der Vollservice?
Für den Vollservice fällt eine Servicegebühr „Abholung vom Grundstück“ gemäß aktueller Abfallgebührensatzung an, die Gebührenhöhe unterscheidet nach Sperrmüll und Elektroaltgeräten. Diese bemisst sich nach dem Zeitaufwand, der für die Durchführung des Auftrages erforderlich wird.
Die Zeit zählt jeweils vom Eintreffen des Entsorgers am Grundstück bis zum Beenden der Verladung und wird pro angefangener Zeiteinheit abgerechnet. Eine Zeiteinheit beträgt 15 Minuten. Der Auftrag ist am Abholtermin vom Auftraggeber (Kunde) oder einem von ihm Bevollmächtigten gegenzuzeichnen. Nach erfolgtem Service wird ein Bescheid mit dem zu zahlenden Betrag zugeschickt.
Was ist zu beachten?
Der Platz vor dem Grundstück muss für das Entsorgungsfahrzeug ausreichend sein.
Die Wege sind beleuchtet und trittsicher; einschließlich Winterdienst.
Der Sperrmüll muss in tragbare Teile zerlegt sein; maximal 70 kg pro Teil.
Elektroaltgeräte müssen vom Netz getrennt sein.