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Nutzung von Abfallbehältern

Die richtige Trennung der Abfälle bereits am Grundstück ist ein täglicher Beitrag zu einem sauberen Wohnumfeld und zum Umwelt- und vor allem Klimaschutz. Denn das, was richtig weggeworfen wird, kehrt in den Wertstoffkreislauf zurück. Darin enthaltene Wertstoffe können so am besten recycelt werden. Das hilft, natürliche Ressourcen zu schonen.


Muss ich Abfallbehälter nutzen?

Grundsätzlich ist jedes Grundstück, auf dem Restabfall anfällt, bei der öffentlichen Abfallentsorgung anzumelden. Dazu zählen neben privat genutzten Grundstücken (zum Beispiel Wohnung, Wohnheim, Wochenendgrundstück, Campingplatz) auch gewerbliche sowie andere nicht zu privaten Zwecken genutzte Grundstücke wie zum Beispiel:

 

  • Gewerbebetriebe (zum Beispiel Handwerksbetriebe, Einkaufseinrichtungen, Gaststätten, Imbisse, Kantinen, Autohäuser, Tankstellen, Beherbergungsstätten),
  • Öffentliche Einrichtungen (zum Beispiel Schulen, Kindergärten, Gemeinde- und Stadtverwaltungen, Kultureinrichtungen),
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens und des Pflegedienstes (zum Beispiel Arztpraxen, Krankenhäuser, Physio- und Psychotherapiepraxen, vollstationäre Pflegeheime),
  • Sonstige Einrichtungen (zum Beispiel Landwirtschaftsbetriebe, Tierheime, Verwaltungen, Büros, Wohnheime, Geschäftsstellen von Vereinen und Verbänden).


Gemäß Abfallwirtschaftssatzung ist ausreichend Behältervolumen für die Entsorgung von Rest- und Bioabfall sowie Papier/Pappe am Grundstück vorzuhalten. Auch Verpackungsabfälle sind getrennt zu sammeln.

 

Folgende Behältergrößen stehen hierfür zur Verfügung:

  • Restabfall: 80, 120, 240, 660 und 1.100 Liter,
  • Bioabfall: 60, 120, 240 und 660 Liter,
  • Papier und Pappe: 240, 660 und 1.100 Liter,
  • Gelbe Tonne: 240 und 1.100 Liter - werden nicht vom ZAOE bereitgestellt.


Die Behälter für Rest- und Bioabfall sowie Papier/Pappe werden vom ZAOE bereitgestellt. Über eine Behälternummer und einen Transponder werden diese dem Grundstück und dem Nutzer zugeordnet. Jede Leerung wird über den Transponder am Fahrzeug erfasst. An der oberen Seitenwand des Behälters befindet sich ein Etikett mit der Adresse und der Behälternummer.

Die Behälter sind ausschließlich mit den dafür zugelassenen Abfällen zu befüllen. Ein sachgemäßer und sorgsamer Umgang ist vom Nutzer sicherzustellen. An den Behältern dürfen keine Ketten oder Schlösser angebracht werden.


Der ZAOE sollte zeitnah informiert werden, wenn:

  • der Abfallbehälter verschwunden oder defekt ist,
  • ein falscher Behälter am Grundstück vorgefunden wird, dessen Rücktausch nicht selbst geklärt werden kann, zum Beispiel Verwechslungen,
  • die Behälterangaben auf dem Etikett nicht mit den tatsächlichen Daten, wie Grundstücksadresse oder Behältergröße, übereinstimmen oder
  • andere Differenzen festgestellt werden, die eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung und Registrierung der Entleerungen gefährden.

Wie bestelle ich Abfallbehälter?

Bei der Neuanmeldung eines Grundstücks ist die gewünschte Anzahl und Größe für alle Behälter anzugeben. Hierfür ist das Anmeldeformular zu verwenden. Dabei ist bitte die Kopie des Grundstückseigentümernachweises, der Verwaltungsvollmacht beziehungsweise der Gewerbeanmeldung beizufügen, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Der Antrag zum Tausch eines Behälters oder die Bestellung zusätzlicher Behälter können mit dem Bestellformular oder formlos schriftlich erfolgen. Dabei ist die Grundstücksnummer und bei einem Wechsel die Behälternummer anzugeben.

Änderungen bei der Gelben Tonne sind bitte ausschließlich an die im Abfallkalender und im Internet benannten Entsorger zu melden. Der ZAOE ist hierfür nicht zuständig.
 


Wie viele Behälter benötige ich?

Pro Grundstück (privat und gewerblich) ist mindestens ein Restabfallbehälter zu nutzen. Das vorhandene Behältervolumen muss für die regelmäßig anfallenden Abfälle insgesamt ausreichend sein.
 

Folgender Behälterbedarf kann bei Privathaushalten angesetzt werden:

Behälterbedarf [Personen je Behälter]

Abfallart
Restabfall
60L
-
80L
1-4
120L
5-6
240L
7-12
660L
30-70
1100L
ab 70
Abfallart
Bioabfall
60L
1-12
80L
-
120L
13-24
240L
25-50
660L
ab 50
1100L
-
Abfallart
Papier / Pappe
60L
-
80L
-
120L
-
240L
1-4
660L
15-60
1100L
ab 60
Abfallart
Gelbe Tonne
60L
-
80L
-
120L
-
240L
1-4
660L
-
1100L
bis 46

Bei einer Nutzung der Biotonne für die Entsorgung von Grünabfällen aus dem Garten sind zusätzlich zirka 0,2 Liter Behältervolumen je Quadratmeter Gartenfläche und Woche einzuplanen.

660-Liter-Bioabfallbehälter werden nur zur Verfügung gestellt, wenn auf dem Grundstück mindestens ein Restabfallbehälter mit einem Fassungsvermögen von mindestens 660 Liter vorgehalten wird.

Das Fassungsvermögen der Papierabfallbehälter soll maximal das Dreifache des Fassungsvermögens der am Grundstück vorgehaltenen Restabfallbehälter betragen (z. B. jeweils ein 240-Liter-Papierbehälter bei einem 80-Liter-Restabfallbehälter). Gelegentliche Mehrmengen an Papier und Pappen können gebührenfrei auf einem ZAOE- Wertstoffhof abgegeben werden.


Wie groß sind die Behälter?

Für die Sammelbehälter sind ausreichend Stellflächen auf dem Grundstück einzuplanen. Eine dauerhafte Bereitstellung außerhalb des Grundstücks ist nicht gestattet.
 

Die Behälter haben folgende Abmaße:

Behältermaße [in mm]

Tiefe
60L
530
80L
530
120L
555
240L
740
660L
780
1100L
1115
Breite
60L
450
80L
450
120L
505
240L
583
660L
1373
1100L
1373
Höhe
60L
975
80L
975
120L
1005
240L
1100
660L
1250
1100L
1470

Wie oft werden die Behälter entleert?

Die Entsorgungstermine sind im gedruckten Abfalllkalender und hier auf den Verbandsseiten veröffentlicht. Um Anhaftungen oder ein zu hohes Füllgewicht zu vermeiden, sollte der Behälter regelmäßig geleert werden.
 

Folgende Abfuhrrhythmen können genutzt werden (Abweichungen in bestimmten Gebieten möglich):

Leerungsintervall

Abfallart
Restabfall
60L
-
80L
14-tägig
120L
14-tägig
240L
14-tägig
660L
wöchentlich
1100L
wöchentlich
Abfallart
Bioabfall
60L
wöchentlich
80L
-
120L
wöchentlich
240L
wöchentlich
660L
wöchentlich
1100L
-
Abfallart
Papier / Pappe
60L
-
80L
-
120L
28-tägig
240L
28-tägig
660L
wöchentlich
1100L
wöchentlich
Abfallart
Gelbe Tonne
60L
-
80L
-
120L
-
240L
14-tägig
660L
-
1100L
wöchentlich

Wie stelle ich Behälter zur Leerung bereit?

Behälter mit 60 bis 240 Liter, die entleert werden sollen, sind frühestens am Vorabend und spätestens am Entleerungstag bis 6:00 Uhr gut sichtbar und eindeutig vor dem Grundstück beziehungsweise an einer für die Entsorgungsfahrzeuge befahrbaren Straße bereitzustellen. Der Bereitstellungsplatz muss sich eindeutig von dem Standplatz auf dem Grundstück unterscheiden. Im Falle von Baustellen oder witterungsbedingter Zufahrtsprobleme sind die Behälter rechtzeitig an einer für Entsorgungsfahrzeuge erreichbaren Stelle bereitzustellen.

Die 660- und 1.100-Liter-Behälter werden vom Entsorgungsunternehmen zur Leerung vom Standplatz geholt, sobald ein Mindestfüllgrad von 75 Prozent erreicht ist. Hierfür müssen die Standplätze so angelegt sein, dass ein ebenerdiger Transport der Behälter zum Fahrzeug über eine Strecke von nicht mehr als 20 Meter gewährleistet ist. Die Transportwege müssen trittsicher, ausreichend beleuchtet sowie frei von Schnee- und Eisglätte sein und dürfen keine unzumutbaren Steigungen aufweisen. Sollen Behälter nicht geleert werden, sind diese deutlich zu kennzeichnen. Bei Vorhandensein eines Schließsystems ist die Schlüsselorganisation direkt mit dem Entsorgungsunternehmen zu vereinbaren. Ansonsten müssen die Behälter am Entsorgungstag frei zugänglich sind.

Behälter dürfen nur so weit befüllt werden, dass sich der Deckel schließen lässt. Überfüllen, Einschlämmen und übermäßiges Verdichten des Inhaltes ist untersagt. Zudem ist das zulässige Füllgewicht zu beachten, um Schäden am Behälter zu vermeiden. Abfälle sollten möglichst nicht lose, sondern in Beuteln entsorgt werden, um ein Anhaften oder Anfrieren an der Behälterwand zu vermeiden. Nasse Bioabfälle am besten in Papiertüten oder eingewickelt in Zeitungspapier entsorgen. Aschereste dürfen generell nur erkaltet und in verschlossenen Müllbeuteln eingeworfen werden, da diese sonst den Behälter beschädigen.


Was mache ich, wenn meine Behälter nicht ausreichen?

Grundsätzlich sollte das Behältervolumen immer ausreichend bemessen sein und auch mal Reserven haben zum Beispiel für witterungsbedingte Entsorgungsausfälle. Abfälle, die neben dem Behälter stehen, werden nicht mitgenommen. Dies gilt auch für Pappen, die trotz Zerkleinerung nicht in den Behälter passen. Diese können auf einem ZAOE-Wertstoffhof abgegeben werden.

 

Eine Ausnahme besteht für die vom ZAOE zugelassenen 70-Liter-Restabfallsäcke, die neben den Restabfallbehälter gestellt werden können. Diese sind gegen Gebühr beim Wertstoffhof, in der Geschäftsstelle oder bei der Stadt- und Gemeindeverwaltung (bitte vorher nachfragen) erhältlich. Mit der Gebühr ist die Entsorgung abgegolten.
 

Auf Wunsch werden die Restabfallsäcke zugeschickt. Dabei sind folgende Gebühren zu beachten:

 

Menge   
Restabfallsäcke   

Gebühr lt. gültiger  
Abfallgebührensatzung   

Verwaltungsgebühr
lt. gültiger Verwaltungs-  
kostensatzung

      Porto        

      Gesamt     

  1 Stück

  4,00 €

1,50 €  

1,60 €

  7,10 €

  2 Stück

  8,00 €

1,50 €

1,60 €

11,10 €

  3 Stück

12,00 €

1,50 €

1,60 €

15,10 €

  4 Stück

16,00 €

1,50 €

1,60 €

19,10 €

  5 Stück

20,00 €

1,50 €

1,60 €

23,10 €

  6 Stück

24,00 €

1,50 €

1,60 €

27,10 €

10 Stück

40,00 €

1,50 €

2,75 €

44,25 €

15 Stück

60,00 €

1,50 €

2,75 €

64,25 €

16 Stück 

64,00 €

3,00 €

5,50 €

72,50 €

20 Stück

80,00 €

3,00 €

5,50 €

88,50 €

 

 

Vor Zusendung der Restabfallsäcke muss der entsprechende Gesamtbetrag unter Angabe der Postadresse im Verwendungszweck auf folgendes Konto überwiesen werden:

Deutsche Kreditbank AG, Kontoinhaber: ZAOE
IBAN: DE32 1203 0000 0011 2663 01
BIC: BYLADEM1001
Verwendungszweck: Postadresse
 

Nach Zahlungseingang werden die Restabfallsäcke per Post zugeschickt. 


Was mache ich, wenn mein Behälter nicht entleert wurde?

Ist ein Behälter nicht entleert worden, ist dies dem ZAOE umgehend am folgenden Tag mitzuteilen. Der Behälter muss dann stehen bleiben – die Entleerung wird kurzfristig nachgeholt. Dies gilt nicht, wenn der Behälter nicht ordnungsgemäß zur Entleerung bereitgestellt wurde. Hierzu erhält der ZAOE vom Entsorger bereits am Entleerungstag eine Information. Auch am Behälter befindet sich in solchen Fällen ein Hinweisaufkleber.
 

Für die Entleerung der Gelben Tonnen sind ausschließlich die im Abfallkalender und im Internet benannten Entsorger zuständig.


Was muss ich bei der Biotonne beachten?

Der Behälter sollte möglichst nie in der prallen Sonne stehen und regelmäßig entleert werden. Also lieber gleich eine Größe kleiner wählen. Bioabfälle nicht lose in die Tonne werfen, sondern eingewickelt in Zeitungs- oder Packpapier. Es dürfen keine Kunststofftüten verwendet werden! Auch biobasierte Kunststoffbeutel sollten möglichst nicht verwendet werden, da sich diese nicht vollständig im Kompostwerk abbauen.
 

Servietten oder Küchentücher können Feuchtigkeit binden und die Gerüche vermindern, ebenso „Strukturmaterial“ wie Äste und Zweige, Blumen und Stauden. Auch eine Zugabe von Kalkstickstoff ist sinnvoll. Wird dieser mit Gartenkalk oder Gesteinsmehl vermischt, wird die Wirkung noch verstärkt. Es dürfen keinesfalls Chlorkalk oder Insektenvernichtungsmittel verwendet werden!
 

Der Bioabfall sollte locker in die Tonne kommen und nicht zusätzlich gepresst oder gedrückt werden. Aus dem Behälter dürfen keine Äste oder Pflanzen herausragen. Nasse Gartenabfälle wie zum Beispiel Gras erstmal trocknen lassen vor dem Einwerfen, sonst wird schnell die zulässige Nutzlast überschritten. Zu schwere Biotonnen können beim Entleeren beschädigt werden oder sogar ins Fahrzeug fallen. Dann wird ein gebührenpflichtiger Wechsel notwendig.
 

Ist die Biotonne stark verschmutzt, sollte diese möglichst nur mit Wasser gereinigt werden, da Reste von Reinigungsmitteln zu einer Belastung des Kompostes führen können.


Was sollte bei frostigen Temperaturen beachtet werden?

Bei frostigen Temperaturen können nasse Abfälle im Behälter festfrieren. Deshalb sollten diese nicht lose in den Abfallbehälter gegeben werden. Restabfälle können in fest verschlossenen Kunststofftüten entsorgt werden. Bioabfälle müssen in Zeitungspapier eingewickelt werden. Zusätzlich kann der Behälterboden mit Zeitungen ausgelegt werden. Wenn die Möglichkeit besteht, sollten die Behälter möglichst frostfrei, zum Beispiel in der Garage oder unter dem Vordach, aufbewahrt und erst am Tag der Abfuhr bereitgestellt werden.

Ein fest eingefrorener Abfallbehälter kann nicht geleert werden. Oft bleiben auch angefrorene Reste im Behälter zurück, wenn diese lose eingeworfen wurden. Wer sicher gehen will, dass seine Tonne problemlos geleert werden kann, sollte kurz vor der Leerung prüfen, ob der Inhalt locker in der Tonne liegt. Falls nicht, sollte er von der Tonnenwand gelöst werden. Den Müllwerkern ist dies aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Auch mehrmaliges Kippen am Fahrzeug hilft da nicht und führt eher zum Reißen des Behälters.

Ist der Inhalt im Abfallbehälter doch einmal eingefroren, dann sollte dieser für einige Tage in den Keller oder an einen anderen wärmeren Ort gestellt werden. Eine erneute Entsorgung findet bei unvollständig entleerten Behältern nicht statt. Auch besteht kein Recht auf Gebührenerlass.


Was tun, wenn die Müllabfuhr im Winter nicht mehr funktioniert?

Bei Schnee und Eis bringen nicht ausreichend geräumte Neben- und Anwohnerstraßen, spiegelglatte steilere Straßen oder zu eng geräumte Fahrspuren Probleme für die Entsorgungsfahrzeuge mit sich. Oftmals kann aus Sicherheitsgründen dann keine Befahrung erfolgen. Fällt dadurch die Entsorgung aus, wird diese möglichst nachgeholt, wenn die Befahrung wieder möglich ist. Bei länger anhaltenden Wintereinbrüchen werden oftmals Prioritäten gesetzt (zunächst Großwohnanlagen und öffentliche Einrichtungen) und ausgefallene Biotouren gar nicht nachgeholt.

 

Die schwierige Situation kann so überbrückt werden:

 

  • Rest- oder Bioabfallbehälter können zum Entsorgungstermin an die nächste befahrbare Straße gestellt und nach der Entleerung zurückgeholt werden. Am besten ist es, immer einen kleinen Vorrat da zu haben.
  • Ist der Restabfallbehälter voll, können ZAOE-Restabfallsäcke verwendet werden. Hat sich die Wetterlage entspannt und die Müllabfuhr funktioniert wieder, können diese Säcke neben den Restabfallbehälter am Entleerungstag bereitgestellt werden. Mit der Gebühr beim Erwerb ist die Entsorgung abgegolten.
  • Papierbehälter und Gelbe Tonnen sollten erst zur Entleerung bereitgestellt werden, wenn sich die Verkehrsbedingungen wieder entspannt haben. Mehrmengen nicht neben die Behälter stellen, sondern notfalls auf einem ZAOE-Wertstoffhof unentgeltlich abgeben.