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Beschluss

HA - Abfallentsorgung auf den Umladestationen des ZAOE

Beschluss HA 5/23
des Hauptausschusses am 5. April 2023

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Abfallentsorgung auf den Umladestationen des ZAOE

Grundlagen:

  • § 13 Absatz 1 Buchstabe a) der Verbandssatzung des ZAOE

  • § 17 Absatz 1 i. V. m. § 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

  • § 2 Absatz 1 des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (Sächs-KrWBodSchG)

  • §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 

  • § 15 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)

  • § 36b der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)

  • Wirtschaftsplan des ZAOE

  • Vergabevorschlag des ZAOE, Vergabe-Nr.: 2022-14 GB2-EU


Beschlusstext:

  • Der Hauptausschuss beschließt Fachlos 1.1 - Umladestation Gröbern Entsorgung Grünabfälle an FORBERGER Entsorgungsgesellschaft mbH zu vergeben.
  • Der Hauptausschuss beschließt Fachlos 2.1 - Umladestation Kleincotta Entsorgung Grünabfälle an Kühl Entsorgung & Recycling GmbH & Co. KG zu vergeben.
  • Der Hauptausschuss beschließt Fachlos 2.6 - Umladestation Kleincotta Entsorgung Bauschutt an Nehlsen Sachsen GmbH & Co. KG zu vergeben.
  • Der Hauptausschuss beschließt Fachlos 3.1 - Umladestation Saugrund Entsorgung Grünabfälle an REMONDIS Elbe-Röder GmbH zu vergeben.
  • Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Fachlose 1.2 bis 1.8, 2.2 bis 2.5, 2.7, 2.8, und 3.2 bis 3.8 in die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden/
    Geschäftsführers fallen (Fachlosbeschreibung, siehe Anlage 1).
  • Die Breitstellung der finanziellen Mittel erfolgt in den Sachkonten 4422020, 4423011 der Kostenstellen 6100, 6200, 6300 für die Fachlose 1.1, 2.1 und 3.1 sowie im Sachkonto 4429000 der Kostenstelle 7224 für das Fachlos 2.6.


Beschlussfassung:
einstimmig

Begründung:
Aufgrund der Beendigung der laufenden Verträge für die Übernahme und Verwertung der auf den Umladestationen erfassten Abfälle war eine Neuvergabe der Leistung erforderlich. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Containergestellung unterschiedlicher Volumina, die Beförderung der Abfallarten in die entsprechenden Behandlungsanlagen sowie die fachgerechte Verwertung einzelner Abfälle, die in die Eigenverwertung des Auftragnehmers übergehen. 

Der Leistungszeitraum beginnt zum 1. Juni 2023 und endet zum 31. Mai 2027. Auf Grundlage des Vergaberechts schrieb der ZAOE die Leistung in einem offenen Verfahren europaweit mit 23 Fachlosen aus. Die Kostenschätzung ergab eine Gesamtsumme von 2.498.424,00 EUR brutto und erforderte zum damaligen Zeitpunkt die Beteiligung der Verbandsversammlung.

Im Verlauf des Vergabeverfahrens und der damit verbundenen Angebotsabgabe baten zwölf Firmen um die Ausschreibungsunterlagen zur Angebotsabgabe und neun Bieter gaben ein Angebot ab. Die Auswertung der Angebote ergab eine Gesamtsumme aller Fachlose von 1.424.344,92 EUR brutto.

Aufgrund der stark abweichenden Entgelte der Bietenden, waren Bietergespräche mit den Bestbietenden je Los erforderlich. Die Bietergespräche dienten vor allem zur Aufklärung der Auskömmlichkeit der kalkulierten Entgelte und zur Sicherstellung und Vorhaltung der notwendigen Kapazitäten. Als Ergebnis konnte von allen Bietenden die Leistungsfähigkeit zur Durchführung der zu vergebenden Leistungen vollständig aufgeklärt und die Auskömmlichkeit bestätigt werden.
Für die zu vergebenden Leistungen liegen vier Fachlose über 100.000,00 EUR im Einzelfall und neunzehn Lose unter 100.000,00 EUR je Einzelfall vor. Die Fachlose mit einer Angebotssumme unter 100.000,00 EUR fallen in die Zuständigkeit des Verbandsvorsitzenden/Geschäftsführers (Vollmacht Unterschriftenbefugnis).

Vier der dreiundzwanzig Fachlose sind aufgrund der Angebotssumme durch den Hauptausschuss mit einer Summe von 1.110.577,21 EUR brutto zu beschließen.

Der Vergabevorschlag ist als Anlage 2 beigefügt. Von einer Veröffentlichung des Vergabevorschlags wird gemäß § 36 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung abgesehen, weil davon die Geschäftsgeheimnisse der wirtschaftlichsten Bieter betroffen wären.
 

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