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Beschluss

HA - Änderung der bestehenden Öffnungszeiten ab 2026 der Abfallentsorgungsanlagen des ZAOE

Gegenstand:
Abfallentsorgungsanlagen - Änderung der bestehenden Öffnungszeiten ab 2026

Grundlagen:
–    Betriebsvereinbarung zur Einführung einer Rahmenzeit gem. § 6 Absatz 7 TVöD bzw. zur Regelung der Arbeitszeiten vom 6./7. Februar 2014

Mitteilungstext:
Der Hauptausschuss nimmt die in der Anlage beigefügten, ab 1. Januar 2026 geltenden Öffnungszeiten der durch den ZAOE betriebenen Abfallentsorgungsanlagen zur Kenntnis.

Begründung:
Die Öffnungszeiten der Abfallentsorgungsanlagen, welche durch den Verband selbst betrieben werden, sollen mehr an das tatsächliche Abfallaufkommen der Anlieferer angepasst werden. Daher führt der ZAOE eine saisonal differenzierte Öffnungszeit für die Umladestationen - Gröbern, Kleincotta, Saugrund - ein.

In der Winterzeit (16. November bis 28./29. Februar) wird die wöchentliche Anlagenöffnungszeit auf 16:00 Uhr herabgesetzt (damit um 2 Stunden pro Anlage verkürzt). In der Sommerzeit (1. März bis 15. November) wird diese auf 17:00 Uhr hoch gesetzt (damit um 2 Stunden erhöht). Es ergibt sich über alle 3 Umladestationen eine Ausweitung der Öffnungszeiten um rd. 90 Stunden pro Jahr. Die Struktur der Öffnungszeit der Umladestation Freital-Saugrund wird an die beiden anderen Umladestationen Gröbern und Kleincotta angepasst (d. h., nur 1 Tag pro Woche bis 18:00 Uhr, Samstag ab 08:00 Uhr geöffnet). Die Öffnungstage bis 18:00 Uhr werden bei den 3 Umladestationen auf je einen anderen Tag verlegt. Dadurch besteht für den ZAOE die Möglichkeit einen Personalausfallverbund zwischen den Mitarbeitern der Umladestationen zu bilden.

Eine Öffnungszeit am Montag bis 18:00 Uhr soll vermieden werden, um besser auf ggf. erfolgte Krankmeldungen reagieren zu können (keine bzw. geringere Vorhaltung von zusätzlichem Personal). Die damit verbundene Planungsunsicherheit führte im ZAOE zu vorzeitigen Anlagenschließungen. Oftmals reagierten die Gebührenzahler darauf mit Unverständnis.
Durch die Angleichung und die bedarfsgerechte Öffnungszeitenerweiterung bzw. -verkürzung, erreicht der ZAOE eine weitere Harmonisierung zwischen den Bedürfnissen der Gebührenzahler und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Arbeitnehmer des ZAOE.

Die Öffnungszeit des Wertstoffhofes Pirna-Copitz wird an die Erfahrungen des Personals vor Ort angepasst. Die Vorverlegung der regulären Öffnungszeit am Montag und am Freitag auf die Vormittage dient zur Erfassung der potenziellen Abfallströme aus privaten Haushalten älterer Bürger (Besuch des nahe gelegenen Supermarktes am Vormittag, Verbindung mit Abgabe von Abfällen auf dem WSH). Ferner wird erwogen, die Self-Service-Zeiten auf dem WSH Pirna-Copitz im Sommerhalbjahr auf bis 20:00 Uhr zu verlängern (Entscheidung nach Beendigung des Pilotprojektes Anfang 2026). 

Die Öffnungszeiten des WSH Groptitz (ebenfalls durch ZAOE betrieben) sowie der anderen 7 fremd betriebenen Wertstoffhöfe (Nossen, Meißen, Weinböhla, Großenhain, Altenberg, Cunnersdorf, Neustadt) bleiben unverändert (Mo, Mi, Fr. 13:00 – 18:00 Uhr, Sa 08:00 – 12:00 Uhr, Altenberg nur im Sommerhalbjahr).

In der als Beschlussgrundlage genannten Betriebsvereinbarung sind als Rahmenzeiten (Öffnungszeitenkorridor), in denen sich die Öffnungszeiten bewegen dürfen (siehe Anlage 2) für die Anlagen Gröbern, Kleincotta, Saugrund und Groptitz Montag bis Freitag 07:00 – 18:00 Uhr, Sa 08:00 – 13:00 Uhr mit dem Personalrat vereinbart. Die vorgesehenen Anpassungen sind also von der Betriebsvereinbarung abgedeckt. Zur Anlage in Pirna-Copitz gibt es keine spezifische Regelung, diese sollte aber analog der jetzt als WSH betriebenen Anlage in Groptitz betrachtet werden. 

Kenntnisnahme:
Der Hauptausschuss nimmt die Mitteilung zur Kenntnis.
 

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