Beschluss
VV - Erlass der Haushaltssatzung/des Wirtschaftsplanes 2025
Gegenstand:
Geschäftsstelle - Erlass der Haushaltssatzung/des Wirtschaftsplanes 2025
Grundlagen:
- §§ 10 Absatz 2 b), § 11 Absatz 2 a), 12 Absatz 3 c). der Verbandssatzung des ZAOE
- §§ 74 ff Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
- Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO)
- Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)
- Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
- Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
- Beschluss VV 9/23 „Gebührenkalkulation des ZAOE für die Jahre 2024 - 2026“
und VV 10/23 „Neufassung der Abfallgebührensatzung“ der
Verbandsversammlung vom 27. September 2023
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt, beiliegenden Haushaltsatzung/Wirtschaftsplan 2025 in der Fassung vom 30. September 2024 zu erlassen.
Beschlussfassung:
einstimmig
Begründung:
Die wichtigsten Aussagen aus dem Wirtschaftsplan können wie folgt zusammengefasst werden:
Die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung werden sowohl im Planjahr, als auch im Folgejahr konstant gehalten. Dies ist möglich, da im abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2020 - 2022 sowie im Jahr 2023 eine Überdeckung erzielt wurde.
Ein Ausgleich (Rückgabe an den Gebührenzahler) dieser Überdeckung erfolgt im Kalkulationszeitraum 2024 - 2026.
Investition - Kreditermächtigung: 0,0 T€
Kassenkreditermächtigung 6.000,0 T€
Im Planjahr ist keine Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Die Höhe der Kassenkreditermächtigung entspricht der des vergangenen Jahres.
Stellenplan - Geschäftsstelle 57,05 VZE
(2024 = 56,05 VZE)
Stellenplan - Umladestationen, Behältermanagement 27,53 VZE
(2024 = 27,53 VZE)
Für weitere Ausführungen und Erläuterungen wird auf den Vorbericht verwiesen.