Beschluss
HA - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Cunnersdorf
Gegenstand:
Geschäftsstelle - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Cunnersdorf
Grundlagen:
- § 12 Absatz 2 Buchstabe a) der Verbandssatzung des ZAOE
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabeverordnungen (VgV)
- § 36 der Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE (ZAOE-AWS)
- Wirtschaftsplan des ZAOE 2025
- § 36b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
- Vergabevorschlag, Vergabe-Nr. 2024-13-GB2-EU vom 4. November 2024
Beschlusstext:
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages die Vergabe der Leistung „Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Cunnersdorf“ an den wirtschaftlichsten Bieter.
Beschlussfassung:
einstimmig
Begründung:
Aufgrund der Beendigung des laufenden Vertrages über die Bewirtschaftung des Wertstoffhofes Cunnersdorf zum 31. März 2025 war eine Neuvergabe der Leistung erforderlich.
Die Ausschreibung erfolgte in einem EU-weiten offenen Verfahren. Die Leistung wird mit einem Leistungszeitraum vom 1. April 2025 bis 30. September 2026 mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr vergeben.
Zur Angebotseröffnung am 17. Oktober 2024 lagen drei Angebote vor. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.
Das Ergebnis liegt in Form des Vergabevorschlags (Vergabe-Nr. 2024-13-GB2-EU) der Beschlussvorlage als Anlage bei.
Von einer Veröffentlichung des Vergabevorschlags wird gemäß § 36b SächsGemO abgesehen, weil hierdurch die Geschäftsgeheimnisse der Bieter vor dem Zuschlag offenbart würden.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt im Rahmen der Haushaltsatzung/ des Wirtschaftsplanes des jeweiligen Jahres unter der Kostenstelle 6520, Konten 4420001 … 4420900.