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Beschluss

HA - Deponie Cunnersdorf - Errichtung baulicher Anlagen (Belüftungsbecken, Pflanzenkläranlage) zur Behandlung und Einleitung von Grund- und Drainagewässern

Gegenstand:
Deponie Cunnersdorf - Errichtung baulicher Anlagen (Belüftungsbecken, Pflanzenkläranlage) zur Behandlung und Einleitung von Grund- und Drainagewässern

Grundlagen:
- § 12 Absatz 2 Buchstabe a der Verbandssatzung des ZAOE
- § 20, § 22 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- § 36 b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)

Beschlusstext:
Der Hauptausschuss beschließt auf Grundlage des Vergabevorschlags die Leistungen zur Errichtung baulicher Anlagen (Belüftungsbecken, Pflanzenkläranlage) zur Behandlung und Einleitung von Grund- und Drainagewässern an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien. 

Beschlussfassung:
einstimmig

Begründung:
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal ist Inhaber der Deponie Cunnersdorf, Glashütte. Die Deponie gliedert sich in einen Altteil ohne Basisabdichtung und in einem Neuteil mit Basisabdichtung. Der gesamte Deponiekörper ist endgültig mit einer qualifizierten Oberflächenabdichtung gesichert. Das anfallende Sickerwasser der Neudeponie wird über Drainageleitungen gefasst und in den Sickerwassertank geleitet. Gleichzeitig fließen auch Grund- und Drainagewässer (Schichtenwasser) des Altkörpers in den Sickerwassertank. Die Entsorgung des gesamten Wassers erfolgt regelmäßig mittels Tankwagen in die Kläranlage Kreischa.
Das Schichtenwasser aus dem Altdeponieteil ist nicht bzw. nur geringfügig belastet, so dass eine Entsorgung in der Kläranlage nicht erforderlich ist. Dieses Wasser soll nach Durchlaufen zweier Reinigungsstufen (Belüftungsbecken und Pflanzenkläranlage) in die Vorflut eingeleitet werden. Die wasserrechtliche Genehmigung für den Bau und Betrieb der Abwasseranlage sowie die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Drainagewasser wurde am13. November 2025 vom Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge erteilt. 

Die Bauleistung umfasst die Herstellung der notwendigen Behandlungsanlagen inkl. Verrohrung und Neuerrichtung von Schächten sowie die Ertüchtigung der bestehenden Anlagenteile (Regenrückhaltbecken, Einläufe etc.).
Durch die Trennung der Wässer und Einleitung des unbelasteten Wassers in die Vorflut wird eine Kosteneinsparung erwartet. Zum einen reduzieren sich die Transportkosten aufgrund der wesentlich geringeren Sickerwassermengen, zum anderen sinken die Gebühren für die Abwasserentsorgung. 
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt auf der Grundlage der Haushaltssatzung/des Wirtschaftsplanes 2026 des ZAOE über das Sachkonto 2400050, die Kostenstelle 7237. Der Auftragswert beträgt 214.590,39 EUR. Die im Sanierungsplan verfügbaren Mittel betragen 380,0 TEUR (Plan 2026 zzgl. Mittelübertrag aus 2025).
Es ist geplant, die Baumaßnahme von August bis November 2026 durchzuführen.
Die Bekanntmachung zur Ausschreibung wurde auf folgenden Plattformen veröffentlicht: eVergabe.de, Vergabe24.de, Bund.de.
Von der Veröffentlichung des Vergabevorschlags wurde gemäß § 36 b Satz 4 SächsGemO zur Sicherung der Geschäftsgeheimnisse der Bieter abgesehen.

 

 
 

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