Beschluss
HA - Deponie Gröbern - Errichtung einer neuen Schwachgasbehandlungsanlage
Gegenstand:
Deponie Gröbern - Errichtung einer neuen Schwachgasbehandlungsanlage
Grundlagen:
– § 13 Absatz 1 Buchstabe a) Verbandssatzung des ZAOE
– Wirtschaftsplan des ZAOE
– §§ 97 f. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
– § 11 i. V. m. Anhang 5 Punkt 7 Deponieverordnung (DepV)
– Bundeseinheitlicher Qualitätsstandard 10-1 Deponiegas
– Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
– Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz vom 25. Mai 2023 zur Durchführung einer in-situ Stabilisierung auf der Deponie Gröbern
– Vergabevorschlag des ZAOE, Vergabe-Nr. 2023-12-GB2
Beschlusstext:
1. Der Hauptausschuss beschließt auf Grundlage des Vergabevorschlages die Vergabe der Leistungen an den wirtschaftlichsten Bieter.
2. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt über das Budget der Kostenstelle 7236 im Konto 2400040.
Beschlussfassung:
einstimmig
Begründung:
Der ZAOE ist Betreiber der Deponie Gröbern, welche sich in einen Alt- und einen Neuteil gliedert. Die Altdeponie wurde in den Jahren 2000 - 2002 (BA 1 und 2), 2012 - 2014 (Lager West) und 2015 - 2019 (BA 3) mit einer qualifizierten Oberflächenabdichtung endgültig abgedichtet. Auf der Neudeponie wird noch aktiv die Ablagerung von Abfällen betrieben.
Entsprechend den gesetzlichen Forderungen und aus Gründen des Emissionsschutzes wird das im Deponiekörper anfallende Deponiegas mittels Vertikalbrunnen gefasst und unter Einsatz eines Verdichters entweder einem Blockheizkraftwerk oder der Hochtemperaturfackel (HTV) zugeführt. Aufgrund der sinkenden Deponiegasmengen verlagert sich die Nutzung des Deponiegases zunehmend von der Verwertung im BHKW hin zur Verbrennung in der Fackelanlage. Diese ist auf einen unteren Deponiegasbereich bis 25 Vol % ausgelegt. Unter diesem Grenzwert ist eine Verbrennung mit der vorhandenen Anlagentechnik, welche aus dem Jahr 2002 stammt, nicht mehr möglich.
Aufgrund der sich verändernden Deponiegaszusammensetzung (Methangehalt nimmt ab, Kohlenstoffdioxidgehalt nimmt zu), ist die HTV technisch nicht mehr in der Lage dieses Schwachgas zu verbrennen und es kann kein kontinuierlicher Betrieb gewährleistet werden.
Die neue Schwachgasbehandlungsanlage hat eine Behandlungskapazität von 40 bis 120 m²/h und kann Methangehalte bis 3 Vol % verbrennen. So wird garantiert, dass die Anlage über einen langen Zeitraum betrieben werden kann (Annahme ca. 18 Jahre).
Für den Ersatz der alten Hochtemperaturfackelanlage und Installation einer neuen Schwachgasbehandlungsanlage wurden Fördermittel beim Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) beantragt und mit Förderbescheid vom 25. Mai 2023 bewilligt. Der Förderschwerpunkt umfasst die in-situ Stabilisierung von Siedlungsabfalldeponien. Die Förderquote beträgt 60 % des Investitionsvolumens.
Die errechnete Emissionsminderung durch den Einsatz der neuen Schwachgasbehandlungsanlage beträgt gerechnet auf 18 Jahre 1.631.780 Nm³ Methan, bzw. 32.760 Mg CO2 – Äquivalenz. Die entspricht einer Emissionsminderung um 78 %.
Von einer Veröffentlichung des Vergabevorschlages wird gemäß § 36 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung abgesehen, weil davon die Geschäftsgeheimnisse der wirtschaftlichsten Bieter betroffen wären.