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Beschluss

HA - Geschäftsstelle - Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Entscheidung in zwei Vergabeverfahren

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Entscheidung in zwei Vergabeverfahren

Grundlagen:
–    § 12 Absatz 1 Buchstabe a) der Verbandsatzung des ZAOE

Beschlusstext:
1.    Der Hauptausschuss beschließt, die Entscheidungen über den Zuschlag in den Vergabeverfahren unter den Vergabenummern:
       - 2026-12-SGA
       - 2026-19-SGA
       auf den Verwaltungsrat zu übertragen.
2.    Der Ausschussvorsitzende wird dem Ausschuss in der nächsten Sitzung berichten.

Beschlussfassung:
einstimmig

Begründung:
Bei den genannten Vergabeverfahren handelt es sich um solche, deren Entscheidung in die Zuständigkeit des Hauptausschusses nach § 12 Absatz 2 Buchstabe a der Verbandssatzung fiele. Zum Zeitpunkt der Sitzung am 16. Juni 2026 liegt jedoch der Vergabevorschlag noch nicht vor, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Da der Beschluss deshalb auch nicht im Verwaltungsrat am 10. Juni 2026 vorberaten werden kann, kann auch nicht die Verbandsversammlung ersatzweise tätig werden.

Der nächste Hauptausschuss findet jedoch erst am 9. September 2026 und damit deutlich später statt.

Da der Verwaltungsrat nur zwei Mitglieder hat, kann er wesentlich flexibler tätig werden, zudem liegt auch sein regulärer Termin vor dem Hauptausschuss.

Hinzukommt, dass der Beschluss nicht viel Entscheidungsgewalt beinhaltet, weil das Vergaberecht die Vergabe an den wirtschaftlichsten Bieter vorschreibt.

Bei der Vergabe unter der Nummer 2026-12-SGA handelt es sich um den Umbau des Wertstoffhofs Großenhain. Ziel der Maßnahme ist, die Annahmemöglichkeiten und die Verkehrsführung des stark frequentierten Wertstoffhofs Großenhain zu optimieren. Dazu wird die befestigte Fläche um ca. 900 m² erweitert und eine zusätzliche
Ein-/Ausfahrt errichtet, sowie die bestehende und eine zusätzliche Ein-/Ausfahrt mit Industrieschiebetoren und Schrankenanlagen versehen. Aufgrund der Häufung von Einbrüchen wird eine Videoüberwachungsanlage installiert und ein Abschnitt der Grundstückseinfriedung erneuert. Zur Erhöhung der Sicherheit wird der bestehende Schauer baulich angepasst. Zudem werden eine neue Beleuchtungsanlage sowie zusätzliche Stromverteilerschränke installiert. Im Bereich der bestehenden Ein- und Ausfahrt wird ein Schaukasten zur Informationsdarstellung errichtet.

Dem Verfahren liegt eine Kostenschätzung des zuständigen Planungsbüros zu Grunde, welche als Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Auskömmlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebote dient.

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt auf der Grundlage der Haushaltssat-zung/des Wirtschaftsplanes 2026 des ZAOE über die Konten 0299000/0080000 für die Kostenstelle 6510. Für das Jahr 2026 stehen für diese Maßnahme 400,0 TEUR sowie weitere 80,0 TEUR aus Mittelüberträgen des Vorjahres zur Verfügung.

Die Ausschreibung erfolgte in einem EU-weit offenen Verfahren.

Die Vergabe unter der Nummer 2026-19-SGA betrifft den Ersatzneubau des Sozialbereichs für die Umladestation Kleincotta.

Das aktuell genutzte Sozialgebäude befindet sich in einem baulich desolaten, altersbedingten Zustand (Rissbildung in den Außenwänden, kein schwarz-weiß-Bereich) und entspricht nicht den Forderungen an den Gesundheits- und Arbeitsschutz für eine moderne Abfallentsorgungsanlage. Die geplante Maßnahme umfasst den Ersatzneubau des Sozialgebäudes inkl. Waagenraum in Containerbauweise. Das alte Sozialgebäude wird in einer folgenden separaten Maßnahme abgerissen.

Auch diesem Verfahren liegt eine Kostenschätzung des zuständigen Planungsbüros zu Grunde, welche als Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Auskömmlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebote dient.

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt auf der Grundlage der Haushaltssatzung/des Wirtschaftsplanes 2026 des ZAOE über das Konto 0050001 für die Kostenstelle 7224. Für das Jahr 2026 stehen für diese Maßnahme 650,0 TEUR sowie weitere 82,4 TEUR aus Mittelüberträgen des Vorjahres zur Verfügung.

Die Ausschreibung erfolgte in einem offenen öffentlichen Verfahren gemäß VOB/A.

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