leichte Sprache

Beschluss

HA - Geschäftsstelle - Transport und Verwertung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Transport und Verwertung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet

Grundlagen:
- § 12 Absatz 2 Buchstabe a der Verbandssatzung des ZAOE
- § 20, § 22 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- § 36 b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)

Beschlusstext:
1.    Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages die Vergabe von Leistungen für Transport und Verwertung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet - Los 1 Region Meißen [Mei]-TuV PPK, Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028, an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
2.    Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages die Vergabe von Leistungen für Transport und Verwertung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet - Los 2 Region Riesa-Großenhain [RG]-TuV PPK, Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028, an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
3.    Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages die Vergabe von Leistungen für Transport und Verwertung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet - Los 3 Region Sächsische Schweiz [SäS]-TuV PPK, Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028, an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
4.    Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages die Vergabe von Leistungen für Transport und Verwertung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet - Los 4 Region Weißeritzkreis [Wk]-TuV PPK, Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028, an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.

Beschlussfassung:
einstimmig

Begründung:
Die Verträge zur Übernahme und Verwertung von Papierabfällen – Region Meißen [Mei] und Region Weißeritzkreis [Wk] des Vergabeverfahrens 2025-05-GF-EU sowie Übernahme und Verwertung von Papierabfällen der Regionen Riesa-Großenhain [RG]und Sächsische Schweiz [SäS] des Vergabeverfahrens 2024-05-GF-EU enden vertragsgemäß am 31. Dezember 2026.

Mit dem Ziel wirtschaftlicherer Angebote und Erweiterung des potenziellen Bieterkreises erfolgte eine grundlegende Änderung der Leistungsmodalitäten. Die „Übernahme und Bereitstellung“ (Bezuschlagung in Verfahren 2025-14-GF-EU und 2026-13-GF-EU) wurde getrennt von „Transport und Verwertung“ der Papierabfälle offeriert.

Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ab 1. Januar 2027 wurden die Leistungen für Transport und Verwertung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet für die 4 Regionen des ZAOE in einem EU-weiten Verfahren (2025-15-GF-EU) ausgeschrieben. Aufgrund zahlreicher Bieteranfragen hinsichtlich des Kalkulationsrisikos (Ausführungs-beginn) und Bedenken zum gewählten Index (StaBu) wurde das Verfahren aufgehoben und zu einem späteren Zeitpunkt unter Verwendung des EUWID neu ausgeschrieben (2026-11-GF-EU). 

Der Zeitraum der Leistungserbringung beträgt 2 Jahre. Darüber hinaus besteht die einmalige Option zur Vertragsverlängerung bis zum 31. Dezember 2029.

Dem Verfahren liegt eine Kostenschätzung zu Grunde. Diese dient als Vergleichs-maßstab für die Beurteilung der Auskömmlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebote. Basis für die Gesamtkostenermittlung bilden die durchschnittlichen Kosten für den Transport und die Verwertung der Papierabfälle aus den jeweiligen Regionen aus den Angeboten der Verfahren 2024-05-GF-EU, 2024-14-GF-EU und 2025-05-GF-EU für das Jahr 2025 sowie die daraus resultierende Kostenermittlung für 2026 mit einer Preissteigerung von 3,0 %. Es werden weitere 3,0 % jährlich an Preissteigerungen angenommen.

Die Wertung erfolgt losbezogen für das wirtschaftlichste Angebot (nach Region). Die Angebote der Bestbieter liegen unter der Kostenschätzung ohne Berücksichtigung der Vergütung.

Der Entscheidung über die Vergabe ist für die Lose 1 - 4 eine umfassende Angebots-aufklärung und Prüfung vorausgegangen. Im Ergebnis der Auswertung dieser, kann davon ausgegangen werden, dass die Angebote wirtschaftlich und auskömmlich sind.

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt über das Budget des Sachkonto 4420022 (Verwertung PPK) für die Kostenstellen 6100 [Mei], 6200 [Wk], 6300 [SäS], 6400 [RG] und ist in der ab dem Jahr 2027 zu erarbeitenden Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.

Die Gesamtkosten (Auftragswert inkl. Verlängerungsoption) für den Leistungszeitraum 1. Januar 2027 – 31. Dezember 2029 betragen ca. 818.000 EUR (brutto).

Innerhalb der Gebührenkalkulation ab 2027 ist beabsichtigt, von einem Verwertungserlös in Höhe von 95,00 EUR/Tonne auszugehen.

Die Bekanntmachung zur Ausschreibung wurde auf folgenden Plattformen ver-öffentlicht: eVergabe.de, Vergabe24.de, Bund.de.

Von der Veröffentlichung des Vergabevorschlags wurde gemäß § 36 b Satz 4 SächsGemO zur Sicherung der Geschäftsgeheimnisse der Bieter abgesehen.

 

zur Übersicht Folge unserem WhatsApp-Kanal