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Beschluss

HA - Herstellung Abfallkalender für das Jahr 2024

Beschluss HA 6/23
des Hauptausschusses am 5. April 2023

Gegenstand:
Geschäftsstelle – Herstellung Abfallkalender für das Jahr 2024

Grundlagen:
–    § 13 Absatz 1 Buchstabe a) Verbandssatzung des ZAOE
–    Wirtschaftsplan des ZAOE
–    Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) 2009. Teil A
–    Vergabevorschlag des ZAOE, Vergabe-Nr.: 2023-05-GF
–    § 36b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)

Beschlusstext:

  • Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages, BONIFATIUS GmbH Druckerei/Handel/Mediengestaltung/Verlag mit der Herstellung des Abfallkalenders 2024 zu beauftragen.
  • Die Geschäftsstelle wird beauftragt, den Zuschlag zu erteilen.
  • Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt gemäß Haushaltsatzung/Wirtschaftsplan des ZAOE in der Kostenstelle 6000, Konto 4611000 (Planansatz 100 T€).


Beschlussfassung:    
einstimmig


Begründung:
Die Herstellung der Abfallkalender für das Jahr 2024 wurde nach VOL/A öffentlich ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen wurden von drei Unternehmen elektronisch über die Plattform eVergabe.de der SDV Vergabe GmbH bezogen. Alle drei Unternehmen haben ein Angebot abgegeben.

Die formelle Prüfung der Angebote ergab keinen Formfehler. Die Bieter haben die geforderten Erklärungen unterschrieben und damit ihre Eignung bestätigt. 
Die rechnerische Prüfung der Angebote ergab beim bestplatzierten Bieter einen kleinen Rechenfehler, der zur Korrektur bei der Angebotssumme führte. 

Gemäß den angegebenen Zuschlagskriterien erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag. Der Angebotspreis des bestplatzierten Bieters liegt etwas höher als in der Vergangenheit. Dies hat der Bieter mit Änderungen im Umfang und Leistung sowie mit den erhöhten Papier- und Energiekosten begründet.
Der Bieter ist dem ZAOE bereits gut bekannt, da er mit der Herstellung des Abfallkalenders für in den vergangenen Jahren mehrfach beauftragt wurde und deshalb bereits auf einen umfangreichen Erfahrungsschatz zurückgreifen kann. Das Medienunternehmen verfügt zudem über verschiedene Geschäftsbereiche (Druckerei, Handel, Mediengestaltung, Verlag) und somit über ein breit gefächertes geschäftliches Tätigkeitsfeld.

Von einer Veröffentlichung des Vergabevorschlags wird gemäß § 36 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung abgesehen, weil davon die Geschäftsgeheimnisse des bestplatzierten Bieters betroffen wären.
 

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