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Beschluss

HA - Neubau Wertstoffhof Neustadt - Planungsvariante Rampenlösung

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Neubau Wertstoffhof Neustadt - Planungsvariante Rampenlösung

Grundlagen:
–    § 12 Absatz 2 Buchstabe a) der Verbandssatzung des ZAOE
–    § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
–    Beschluss VV 9/22, Sitzung der Verbandsversammlung am 15. Juni 2022
–    Beschluss VV 15/21, Sitzung der Verbandsversammlung am 29. September 2021
–    1. Sachstandsbericht für den Hauptausschuss am 23. Mai 2023
–    2. Sachstandsbericht für den Hauptausschuss am 15. November 2023
–    3. Sachstandsbericht für den Hauptausschuss am 29. Mai 2024

Mitteilungstext:
Der Hauptausschuss nimmt die Neuausrichtung der Wertstoffhofplanung mit Stand der eingereichten Entwurfsplanung vom 31. Januar 2025 zur Kenntnis.

Kenntnisnahme:
Kenntnisnahme wird bestätigt.

Begründung:
Aufgrund des Grundstücksverkaufes Wertstoffhof Neustadt (2021) war es notwendig, einen neuen Standort für einen Wertstoffhof in der Region zu finden und zu beplanen. Die bisherigen Planungen am Standtort Kirschallee wurden in 2024 hinsichtlich ihrer Aktualität technisch und abfallwirtschaftlich überprüft und einer Neubewertung unterzogen. Ziel der Überarbeitung war es, einen bürgerfreundlichen, kostenoptimierten und abfallwirtschaftlich zukunftsorientierten Wertstoffhof am Standort Neustadt zu schaffen.

Nachfolgende neue Kernpunkte haben in die Überarbeitung der Planung Eingang gefunden:
1.    befahrbare Rampe
–    einfache Anlieferung von Abfällen und Befahrbarkeit des Wertstoffhofes und komfortable Befüllung der Abfallcontainer
–    einheitliches, durch den ZAOE bereitgestelltes Behältersystem für eine maximale Auslastung der Abfalltransporte (36 m³/Behälter)
–    multifunktionale Nutzung der Rampe für mehrere Abfallarten
2.    Erweiterungsflächen für kommunale Abfälle
–    Umladeflächen für Hausmüll, Sperrmüll und Bioabfall möglich
–    Havariefläche für die Katastrophenfälle
3.    Flächen für neue abfallwirtschaftliche Aufgaben
–    Vorbereitung Thekenmodell für Elektroaltgeräte
–    Übergabepunkt für Photovoltaikelemente
–    Übergabepunkt für Alttextilien

Die Rampenanlage als Teilbauwerk dient zur logistischen Optimierung der gesammelten Abfallmengen und deren Beförderung in größeren Behältern. Die zu transportierende Ab-fallmenge wird gesteigert, das Leervolumen, die Transportanzahl, die Transportkosten und der CO2-Ausstoß werden verringert.
Statt die Abfälle teilweise über den Kopf zu heben oder auf Treppen steigen zu müssen, können die Kunden direkt auf die Rampenanlage fahren, vor dem entsprechenden Behältnis parken und die Abfälle entsorgen. 
Die Trennung von Bürger- und Betriebsverkehr steigert die Sicherheit auf dem Wertstoffhofplatz und verringert die Unfallgefahr bei allen Beteiligten. Mit dieser Neuausrichtung des Wertstoffhofes werden nachhaltige Aspekte, wie die umfassende optimierte bürgerfreundliche Abfallannahme und -sammlung, die kostenminimierenden Abfalltransporte aller Abfälle, die umweltgerechte Bauweise unter Einbeziehung neuster Technik wie Solaranlagen, der Einsatz von Infrarotheizkörpern im Sozialbereich und auch der Einbau einer 3 - 6 m³ großen Zisterne aufgenommen. Für die Bürger wird der Aufenthalt auf dem Wertstoffhof und das Entladen der Abfälle zukünftig sicherer gestaltet. Der Wertstoffhof in Neustadt wird durch die Neuausrichtung der Bauweise den heutigen Standards mehr als gerecht und ist für die zukünftig eintretenden Eventualitäten flexibel einsetzbar.
 
Anlage 
3D-Modell des Wertstoffhofes Neustadt im beleuchteten Zustand (Stand: Entwurfsplanung Januar 2025)
 

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