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Beschluss

HA - Pflegemaßnahmen am Standort Gröbern

Gegenstand:
Umladestation und Deponie Gröbern - Pflegemaßnahmen am Standort Gröbern

Grundlagen:
–    § 13 Absatz 1 Buchstabe a) Verbandssatzung des ZAOE
–    Wirtschaftsplan des ZAOE
–    §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
–    Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL)
–    Vergabevorschlag des ZAOE, Vergabe-Nr. 2023-07-GB2

Beschlusstext:

  • Der Hauptausschuss beschließt auf Grundlage des Vergabevorschlages die Vergabe der Leistungen an GLF Garten- und Landschaftsbau Dresden GmbH als wirtschaftlichsten Bieter.

  • Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt innerhalb des Sachkontos 4391000 in den Kostenstellen 7226, 7236, 7246. 
     

Beschlussfassung:
einstimmig


Begründung:
Am Standort Gröbern sind Pflegemaßnahmen zur Aufrechterhaltung des äußeren Erscheinungsbildes, der Gewährleistung des Abflusses von Oberflächenwasser, zur Verkehrssicherung sowie zur Erhaltung der Struktur erforderlich. 
Die Leistungen umfassen zu einem Großteil die Mahd der Deponieflächen mit einer Flächengröße von ca. 10,8 ha, einer Böschungsneigung von 1:2,5 bis 1:3 und der dazugehörigen Randgräben (7.586 m²).
Weitere Leistungen sind die Pflege der Umladestation und des Wertstoffhofes (ca. 8.000 m²) zzgl. der dazugehörigen Randgräben. Die Bereiche, welche an die Neudeponie grenzen (ca. 31 ha) sind zur Aufrechterhaltung der Funktion ebenfalls zu mähen. Außerdem sind Arbeiten wie die Reinigung von Rohrdurchlässen, Pflegeschnitt Gehölze, Beräumung Randgräben nach Laubfall, Beseitigung Sturmschäden und Entfernen Totholz erforderlich.

Abhängig von der Art der Pflege werden die Leistungen ein- bis zweimal jährlich durchgeführt.

Da der ZAOE über kein eigenes Personal verfügt, welches die Leistungen ausführen kann, wurden die Arbeiten öffentlich ausgeschrieben. Eine Ausschreibung über einen längeren Zeitraum (3 Jahre mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr) bindet zum einen leistungsfähige Auftragnehmer und erbringt wirtschaftlichere Ergebnisse als eine jährliche Neuvergabe der Leistungen.
Gemäß den angegebenen Zuschlagskriterien erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag. Der Bieter ist dem ZAOE durch bereits ähnlich ausgeführte Tätigkeiten gut bekannt. Das eingegangene Angebot wird als angemessen und wirtschaftlich eingeschätzt.

Von einer Veröffentlichung des Vergabevorschlags wird gemäß § 36 Satz 4 der Sächsischen Gemeindeordnung abgesehen, weil davon die Geschäftsgeheimnisse des wirtschaftlichsten Bieters betroffen wären.

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