Beschluss
HA - Wertstoffhof Neustadt - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes
Gegenstand:
Wertstoffhof Neustadt - Bewirtschaftung des Wertstoffhofes
Grundlagen:
- § 12 Absatz 2 Buchstabe a der Verbandssatzung des ZAOE
- § 20, § 22 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- § 36 b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
Beschlusstext:
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages die Vergabe der Leistung „Bewirtschaftung Wertstoffhof Neustadt“ an den wirtschaftlichsten Bieter.
Beschlussfassung:
einstimmig
Begründung:
Aufgrund der Schließung des Wertstoffhofes Neustadt zum 30. Juni 2026 auf der Werner-von-Siemens-Straße und Neueröffnung, nach Abschluss der Baumaßname, in der Kirschallee war eine Neuvergabe der Leistung erforderlich.
Die Ausschreibung erfolgte in einem EU-weiten offenen Verfahren. Die Leistung wird mit einem Leistungszeitraum vom 1. Oktober 2026 bis 30. September 2029, mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, vergeben.
Zur Angebotseröffnung am 17. März 2026 lagen drei Angebote vor. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.
Das Ergebnis liegt in Form des Vergabevorschlags (Vergabe-Nr. 2026-06-SGA-EU) der Beschlussvorlage als Anlage bei.
Die Bekanntmachung zur Ausschreibung wurde auf folgenden Plattformen veröffentlicht: eVergabe.de, Vergabe24.de, Bund.de.
Von einer Veröffentlichung des Vergabevorschlags wird gemäß § 36 b SächsGemO zur Sicherung der Geschäftsgeheimnisse der Bieter abgesehen.