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Beschluss

HA - Wertstoffhof Pirna-Copitz - Containergestellung, Transport und Entsorgung

Grundlagen:
- § 12 Absatz 2 Buchstabe a der Verbandssatzung des ZAOE
- § 20, § 22 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- § 36 b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)

Beschlusstext:
Der Hauptausschuss beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages die Vergabe der Leistung „Wertstoffhof Pirna-Copitz - Containergestellung, Transport und Entsorgung“ an den wirtschaftlichsten Bieter.

Beschlussfassung:
einstimmig

Begründung:

Aufgrund der Beendigung des laufenden Vertrags über die Entsorgung von Abfällen auf dem Wertstoffhof Pirna-Copitz zum 31. Dezember 2026 war eine Neuvergabe der Leistung erforderlich.

Die Ausschreibung erfolgte in einem EU-weiten offenen Verfahren. Die Leistung wird mit einem Leistungszeitraum vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029, mit einer dreimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr, vergeben.

Zur Angebotseröffnung am 14. April 2026 lagen zwei Angebote vor. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot.

Das Ergebnis liegt in Form des Vergabevorschlags (Vergabe-Nr. 2026-18-SGA-EU) der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Die Bekanntmachung zur Ausschreibung wurde auf folgenden Plattformen veröffentlicht: eVergabe.de, Vergabe24.de, Bund.de.

Von der Veröffentlichung des Vergabevorschlags wurde gemäß § 36 b Satz 4 SächsGemO zur Sicherung der Geschäftsgeheimnisse der Bieter abgesehen.


 
 

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