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Beschluss

VV - Kenntnisnahme des Beteiligungsberichtes des ZAOE für das Jahr 2022

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Kenntnisnahme des Beteiligungsberichtes des ZAOE für das Jahr 2022

Grundlagen der Mitteilung:
– § 11 Absatz 1 der Verbandssatzung des ZAOE
– § 58 Absatz 1 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (Sächs-KomZG) i. V. m. § 99 Absatz 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
– Jahresabschluss des ZAOE zum 31. Dezember 2022
– Jahresabschluss der Kommunalen Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) für das Jahr 2022
– Information zum Beteiligungsbericht der Kommunalen Informationsverarbeitung Sachsen (KISA) für das Jahr 2022, Mitteilung über Anteile an den Beteiligungen der KISA 

Mitteilungstext:
Die Verbandsversammlung nimmt den als Anlage beigefügten Beteiligungsbericht des ZAOE für das Jahr 2022 zur Kenntnis.

Kenntnisnahme:
Kenntnisnahme wird bestätigt.

Begründung:
Der ZAOE hält 2022 0,151 % (5 Stimmen) Beteiligung an der Kommunalen Informationsverarbeitung Sachsen (KISA).
Der ZAOE ist seit Mitte der 90er Jahre Mitglied in diesem Zweckverband. Dieser wurde gebildet, um den Kommunen Dienstleistungen im Bereich Datenverarbeitung (Personalabrechnung, Finanzbuchhaltung, Einwohnermeldewesen, …) anzubieten.
Seitens des ZAOE erfolgt die Personalabrechnung über diesen Verband. Ferner ist der ZAOE mit der Geschäftsstelle und allen Außenanlagen über die KDN (100%ige Tochtergesellschaft der KISA) über das sächsische Verwaltungsnetz und damit im Internet angebunden. 
Wie in der Verbandsversammlung der KISA am 27. September 2023 mitgeteilt wurde, konnte auf Grund ausstehender Zuarbeiten der ProVitako eG seitens der KISA zum aktuellen Zeitpunkt noch kein vollständiger Beteiligungsbericht erstellt werden. Dieser wird erst ausgehändigt, wenn alle Unterlagen vorliegend sind. Die Anlage zum Beteiligungsbericht zur Mitteilung der Anteile an der KISA 2022 wurde jedoch ausgehändigt und findet Eingang in den Beteiligungsbericht des ZAOE.
Des Weiteren ist der ZAOE Mitglied in folgenden Verbänden:
– ÖBAV Unterstützungskasse – Entgeltumwandlung der Mitarbeiter für den zusätzlichen Aufbau einer Altersversorgung
– Kommunaler Schadensausgleich (KSA) – Kommunaler Haftpflichtversicherer
– Kommunaler Arbeitgeberverband Sachsen (KAV)
– Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU)
– Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. (DGAW).
Aus den Mitgliedverhältnissen in o. g. Verbänden erwachsen aus Sicht des ZAOE derzeit keine unkalkulierbaren finanziellen Risiken.
Die Angaben zum ZAOE selbst (siehe Punkt 1 der Anlage) sind wiederrum Bestandteil der Beteiligungsberichte der Verbandsmitglieder.

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