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Beschluss

VV - 1. Änderung der Verwaltungskostensatzung des ZAOE

Gegenstand:
Geschäftsstelle - 1. Änderung der Verwaltungskostensatzung des ZAOE

Grundlagen:
- §§ 11 Absatz 2 Buchstabe b), 12 Absatz 1 Buchstabe a) Verbandssatzung des
   ZAOE
- § 3 der Sächsische Landkreisordnung (SächsLKro)
- §§ 2, 6, 46 und 47 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
   (SächsKomZG)
- §§ 1, 2, 8a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
- Sächsisches Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG)

Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beiliegende Satzung zur 1. Änderung der Satzung des ZAOE über die Erhebung von Verwaltungskosten in weisungsfreien Angelegenheiten - Verwaltungskostensatzung.

Beschlussfassung:
einstimmig (Das sind satzungsgemäß 14 Ja-Stimmen.)

Begründung (auszugsweise):
Die Verwaltungskostensatzung bedarf zur Vollständigkeit einer Änderung. Die Satzung war bisher ohne Ermessensspielraum in Erhebung der Verwaltungskosten für den ZAOE gestaltet. Die Praxis zeigte jedoch, dass es Situationen geben kann, bei denen Härtefälle vorliegen, die in einem möglichen Fall die Kostenerhebung trotz der Verwaltungskostensatzung und Ausübung einer Tätigkeit im Sinne der Satzung unbillig erscheinen lassen und ein Verzicht auf die Erhebung der Verwaltungskosten sachgerechter ist.

Dies vorangestellt wurde eine „Unbilligkeitsklausel“ in § 2 Abs. 4 eingefügt.

Die weiteren neu eingefügten Paragrafen dienen der Klarstellung und wurden ebenfalls vollständigkeitshalber ergänzt. 

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