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Beschluss

VV - Bekanntmachungssatzung des ZAOE

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Bekanntmachungssatzung des ZAOE

Grundlagen:
-    § 10 Absatz 2 S. b), § 11 Absatz 2 a) der Verbandssatzung des ZAOE
-    §§ 2, 6, 46 und 47 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (Sächs-KomZG)

Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt die anliegende Bekanntmachungssatzung.

Beschlussfassung:
einstimmig

Begründung:
Der ZAOE hat seine Bekanntmachungen, sowie öffentliche Zustellungen bisher stets im gedruckten Sächsischen Amtsblatt vorgenommen. Mit Erlass der Bekanntmachungssatzung werden die Möglichkeiten des ZAOE dem Stand der Technik angepasst.

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