Beschluss
VV - Bekanntmachungssatzung des ZAOE
Gegenstand:
Geschäftsstelle - Bekanntmachungssatzung des ZAOE
Grundlagen:
- § 10 Absatz 2 S. b), § 11 Absatz 2 a) der Verbandssatzung des ZAOE
- §§ 2, 6, 46 und 47 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (Sächs-KomZG)
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt die anliegende Bekanntmachungssatzung.
Beschlussfassung:
einstimmig
Begründung:
Der ZAOE hat seine Bekanntmachungen, sowie öffentliche Zustellungen bisher stets im gedruckten Sächsischen Amtsblatt vorgenommen. Mit Erlass der Bekanntmachungssatzung werden die Möglichkeiten des ZAOE dem Stand der Technik angepasst.