Beschluss
VV - Erlass der Haushaltssatzung/des Wirtschaftsplanes 2024
Gegenstand:
Geschäftsstelle - Erlass der Haushaltssatzung/des Wirtschaftsplanes 2024
Grundlagen:
– § 11 Buchstabe f), § 12 Buchstabe a), § 13 Absatz 2 Buchstabe c) der Verbandssatzung des ZAOE
– §§ 74 ff. Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
– §§ 11ff. Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO)
– § 58 f. Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)
– § 8a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
– § 9 Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
– Beschluss VV 9/23 - Gebührenkalkulation des ZAOE für die Jahre 2024 bis 2026 der Verbandsversammlung am 27. September 2023
– Beschluss VV 10/23 - Neufassung der Abfallgebührensatzung des ZAOE der Verbandsversammlung am 27. September 2023
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt, beiliegende(n) Haushaltsatzung/Wirtschaftsplan 2024 in der Fassung vom 31. August 2023 zu erlassen.
Beschlussfassung:
einstimmig (Das sind satzungsgemäß 14 Ja-Stimmen.)
Begründung:
Die wichtigsten Aussagen aus dem Wirtschaftsplan können wie folgt zusammengefasst werden:
Die Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung werden im Planjahr bzw. den beiden Folgejahren konstant gehalten. Dies ist möglich da im abgelaufenen Kalkulationszeitraum 2020 - 2022 eine erhebliche Überdeckung erzielt wurde.
Ein Ausgleich (Rückgabe an den Gebührenzahler) dieser Überdeckung erfolgt im Kalkulationszeitraum 2024 - 2026.
Investition - Kreditermächtigung 2.500,0 T€
Kassenkreditermächtigung 6.000,0 T€
Die im Planjahr vorgesehene Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen ist für langlebige Anlagegüter vorgesehen (Laufzeit 10 Jahre). Die Höhe der Kassenkreditermächtigung entspricht der des vergangenen Jahres.
Stellenplan Geschäftsstelle 55,05 VZE (2023 = 53,55 VZE)
Stellenplan Umladestationen, Behältermanagement 28,53 VZE (2023 = 28,88 VZE)
Für weitere Ausführungen, Erläuterungen wird auf den Vorbericht verwiesen.