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Beschluss

VV - Erlass der Haushaltsatzung/des Wirtschaftsplanes 2026

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Erlass der Haushaltsatzung/des Wirtschaftsplanes 2026

Grundlagen:

  • § 10 Absatz 2 b), f), § 11 Absatz 2 a), § 12 Absatz 3 c) der Verbandssatzung des ZAOE
  • §§ 74 ff Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
  • Sächsische Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO)
  • Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)
  • Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
  • Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
  • Beschluss VV 9/23 „Gebührenkalkulation des ZAOE für die Jahre 2024 - 2026“ und VV 10/23 „Neufassung der Abfallgebührensatzung“ der Verbandsversammlung vom 27. September 2023
  • § 36 b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)

 

Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt, beiliegende/n Haushaltsatzung/Wirtschaftsplan 2026 in der Fassung vom 30. September 2025 zu erlassen.


Beschlussfassung:
einstimmig


Begründung:
Die wichtigsten Aussagen aus dem Wirtschaftsplan können wie folgt zusammengefasst werden:

Im Ergebnis der Planungen wird für 2026 von folgenden (kalkulierten) Ergebnissen ausgegangen:

Ergebnis aus Gewinn- und Verlustrechnung                                                          -466,4 T€
Dieses setzt sich zusammen aus:

Ergebnis aus allgemeinen Haushalt                                                                      1.624,2 T€
Ergebnis aus Gebührenhaushalt                                                                          -2.090,7 T€

Der Gebührenhaushalt weist eine Unterdeckung aus, die zum Bilanzstichtag mit der bisher passivierten Gebührenausgleichsrückstellung verrechnet wird. Mit Beginn des Kalkulationszeitraumes ab 1. Januar 2027 wird die Überdeckung des Kalkulationszeitraumes 2024 - 2026 sowie der über die Kalkulation hinausgehende Anteil der Überdeckung 2023 anteilig aufgelöst. Mit der für das Jahr 2026 geplanten Unterdeckung im Gebührenhaushalt werden die Überdeckungen der Jahre 2024 und 2025 teilweise abgebaut.

Investition - Kreditermächtigung                                                                                   0,0 T€
Kassenkreditermächtigung                                                                                    6.000,0 T€

Im Planjahr ist keine Kreditaufnahme zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen vorgesehen. Die Höhe der Kassenkreditermächtigung entspricht der des vergangenen Jahres.

Stellenplan - Geschäftsstelle                                               57,05 VZE (2025 = 57,05 VZE)
Stellenplan - Umladestationen, Behältermanagement        27,52 VZE (2025 = 27,53 VZE)

Für weitere Ausführungen und Erläuterungen wird auf den Vorbericht verwiesen.

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