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Beschluss

VV - Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet - Region Meißen [Mei], Region Sächsische Schweiz [SäS], Region Weißeritzkreis [Wk]

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet - Region Meißen [Mei], Region Sächsische Schweiz [SäS], Region Weißeritzkreis [Wk]

Grundlagen:

  • § 10 Absatz 2 Buchstabe j der Verbandssatzung des ZAOE
  • §§ 20 und 22 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung - Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen (GWB)
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
  • Vergabevorschlag der Vergabestelle des ZAOE, Vergabe-Nr.: 2025-14-GF-EU
  • § 36 b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)

 

Beschlusstext:

  1. 1. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für die Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet für das Los 1 – Region Meißen [Mei], Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029, an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
     
  2. 2. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für die Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet für das Los 3 – Region Sächsische Schweiz [SäS], Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029, an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.

  3. 3. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für die Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet für das Los 4 – Region Weißeritzkreis [Wk], Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029, an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.

 

Beschlussfassung:
einstimmig


Begründung:

Die Verträge über die Übernahme und Verwertung von Papierabfällen (PPK) aus den Landkreisen Meißen (Region Meißen [Mei] und Region Riesa-Großenhain [RG]) und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Region Sächsische Schweiz [SäS] und Weißeritzkreis [Wk]) enden vertragsgemäß am 31. Dezember 2026.

Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ab 1. Januar 2027 wurde die Verwertung der Papierabfälle in zwei getrennten Verfahren (Übernahme und Bereitstellung sowie Transport und Verwertung) EU-weit neu ausgeschrieben.

Der Zeitraum der Leistungserbringung wurde auf 3 Jahre begrenzt, um wirtschaftliche Risiken für den Auftraggeber und den Auftragnehmer gering zu halten. Darüber hinaus ist der neue Gebührenkalkulationszeitraum berücksichtigt.

Zur Förderung des Wettbewerbes wurden die Leistungen erneut in Gebietslosen (Regionen) ausgeschrieben. Die Wertung erfolgt losbezogen. Den Zuschlag erhält das jeweils wirtschaftlichste Angebot für die Region.

Dem Verfahren liegt eine Kostenschätzung zu Grunde. Die Basis für die Kostenschätzung bildeten die durchschnittlichen Kosten für die Übernahme und Herausgabe der Papierabfälle aus den jeweiligen Regionen aus den Angeboten voran gegangener Verfahren (2024-05-GF-EU/2024-14-GF-EU/2025-05-GF-EU) für das Jahr 2025.

In die Kostenermittlung gingen Annahmen von jährlichen Preissteigerungen in Höhe von 3,0 % ein. Ebenso berücksichtigt wurde das mittlere jährliche Mengenaufkommen für jede Region auf der Basis des Prognosezeitraums 2025 - 2029.

Zur Aufklärung der Angebote für die Lose 1 - 4 wurden Bietergespräche durchgeführt. Im Ergebnis der Auswertung der Bietergespräche kann davon ausgegangen werden, dass für die Lose 1, 3 und 4 die Angebote wirtschaftlich und auskömmlich sind.

Die Finanzierung erfolgt anteilig auch über den Systemmengenanteil der 10 Dualen Systeme.

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt über die Budgets der Sachkonten 4420022/4420024 für die Kostenstellen 6100, 6200, 6300, 6400 und 6610.

Innerhalb des aktuellen Gebührenkalkulationszeitraumes wurde für die zu vergebende Leistung 1,3 Mio. EUR brutto p. a. kalkuliert, 1,0 Mio. EUR brutto davon im Rahmen des Gebührenhaushaltes.

Die Ausschreibung wurde auf folgenden Plattformen veröffentlicht: eVergabe.de, Vergabe24.de, Bund.de.

Von der Veröffentlichung des Vergabevorschlags wurde gemäß § 36 b Satz 4 SächsGemO zur Sicherung der Geschäftsgeheimnisse der Bieter abgesehen.

 

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