Beschluss
VV - Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall, Sperrmüll, Elektro-/ Elektronikalt-geräten – Region Sächsische Schweiz [SäS]
Gegenstand:
Geschäftsstelle – Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall, Sperrmüll, Elektro-/ Elektronikaltgeräten – Region Sächsische Schweiz [SäS]
Grundlagen:
- § 10 Absatz 2 Buchstabe j) der Verbandssatzung des ZAOE
- § 20, § 22 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG)
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
- § 36 b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
- Vergabevorschlag der BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung GmbH Vergabe-Nr.: 2026-10-GF-EU
Beschlusstext:
- 1. Der Beschluss VV 19/25 vom 3. Dezember 2025 zur Ermächtigung des Verwaltungsrates für die Vergabe von Leistungen für Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall, Sperrmüll, Elektro-/ Elektronikaltgeräten - Region Sächsische Schweiz [SäS] an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien ist entbehrlich und wird daher aufgehoben.
- 2. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall, Sperrmüll, Elektro-/ Elektronikaltgeräten - Region Sächsiche Schweiz [SäS] – Los 1 Region Sächsische Schweiz – linkselbisch [SäS-le], Zeitraum 1. Oktober 2026 bis
31. Dezember 2032, an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien. - 3. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall, Sperrmüll, Elektro-/ Elektronikaltgeräten - Region Sächsiche Schweiz [SäS] – Los 2 Region Sächsische Schweiz – rechtselbisch [SäS-re], Zeitraum 1. Oktober 2026 bis
31. Dezember 2032, an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
Beschlussfassung:
einstimmig
Begründung:
Der Vertrag über die Einsammlung und den Transport von Restabfall, Bioabfall, Sperrmüll und Elektro-/Elektronikaltgeräten - Los 1.3 (Region Sächsische Schweiz) endet vertragsgemäß am 30. September 2026.
Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ab 1. Oktober 2026 wurden die Leistungen für Sammlung und Transport von Rest- und Bioabfall, Sperrmüll, Elektro-/Elektronikaltgeräten - Region Sächsische Schweiz [SäS] in einem EU-weiten Verfahren neu ausgeschrieben.
Das Verfahren 2025-08-GF-EU musste nach Auswertung und Aufklärungsgesprächen in der Ergebnisbewertung aufgrund von Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden.
Mit dem Ziel eines verbesserten, wirtschaftlicheren Angebotes und Erweiterung des potenziellen Bieterkreises erfolgte mit grundlegenden Änderungen eine erneute Ausschreibung im offenen Verfahren 2026-10-GF-EU.
Der Zeitraum der Leistungserbringung beträgt 6 Jahre 3 Monate. Darüber hinaus bestehen zwei Optionen zur Vertragsverlängerung bis zum 31. Dezember 2034.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot für die jeweilige Teil-Region.
Dem Verfahren liegt eine Sollkostenkalkulation (BANSBACH ECONUM Unternehmens-beratung GmbH) zu Grunde. Diese dient als Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Auskömmlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebote.
Der Entscheidung über die Vergabe ist für die 2 Lose eine umfassende Angebotsaufklä-rung vorausgegangen u. a. im Rahmen von Bietergesprächen. Im Ergebnis der Auswertung dieser, kann davon ausgegangen werden, dass die Angebote wirtschaftlich und auskömmlich sind.
Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt für das Jahr 2026 auf der Grundlage der Haushaltssatzung/des Wirtschaftsplanes des ZAOE über die Sachkonten 4410000, 4410010, 4420000 und 4422000 für die Kostenstelle 6300 [SäS] und ist im weiteren Verlauf in der Gebührenkalkulation ab 2027 zu berücksichtigen.
Die Gesamtkosten (Auftragswert) für den Leistungszeitraum 1. Oktober 2026 –
31. Dezember 2032 betragen ca. 21,7 Mio. EUR (brutto).
Die Ausschreibung wurde auf folgenden Plattformen veröffentlicht: eVergabe.de, Vergabe24.de, Bund.de.
Von der Veröffentlichung des Vergabevorschlags und der Anlage wird gemäß § 36 b Satz 4 SächsGemO zur Sicherung der Geschäftsgeheimnisse der Bieter abgesehen.