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Beschluss

VV - Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet – Region Riesa-Großenhain [RG]

Gegenstand:
Geschäftsstelle – Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet – Region Riesa-Großenhain [RG]


Grundlagen:

  • § 10 Absatz 2 Buchstabe j) der Verbandssatzung des ZAOE
  • § 20, § 22 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
  • Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen (PreisV 30/53)
  • § 36 b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
  • Beschluss VV 20/25 vom 3. Dezember 2025

 

Beschlusstext:

  1. 1. Der Beschluss VV 20/25 vom 3. Dezember 2025 der Ermächtigung des Verwaltungsrates zur Vergabe von Leistungen für die Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet für das Los 2 – Region Riesa-Großenhain [RG] des Vergabeverfahrens 2025-14-GF-EU an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien ist entbehrlich und wird daher aufgehoben.
  2.  
  3. 2. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für die Übernahme und Bereitstellung von Papierabfällen aus dem Verbandsgebiet - Region Riesa-Großenhain [RG], Zeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2029, an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
  1.  

Beschlussfassung:
einstimmig

 

Begründung:

Der Vertrag über die Übernahme und Verwertung von Papierabfällen (PPK) aus der Region Riesa-Großenhain [RG] endet vertragsgemäß am 31. Dezember 2026.

Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ab 1. Januar 2027 wurde die Verwertung der Papierabfälle in zwei getrennten Verfahren (Übernahme und Bereitstellung sowie Transport und Verwertung) EU-weit neu ausgeschrieben.

Im ersten Verfahren 2025-14-GF-EU wurden 3 Lose (Regionen) bezuschlagt. Das Los 2 Region [RG] musste nach Auswertung und Aufklärungsgesprächen in der Ergebnisbewertung aufgrund von Unwirtschaftlichkeit aufgehoben werden.

Mit dem Ziel eines verbesserten, wirtschaftlicheren Angebotes und Erweiterung des potenziellen Bieterkreises erfolgte mit grundlegenden Änderungen eine erneute Ausschreibung im offenen Verfahren 2026-13-GF-EU.

Der Leistungszeitraum beträgt 3 Jahre. Darüber hinaus besteht die Option zur Vertragsverlängerung einmal um 2 Jahre (bis 31. Dezember 2031) und einmal um 1 Jahr (bis 31. Dezember 2032).

Den Zuschlag erhält das jeweils wirtschaftlichste Angebot für die Region.

Dem Verfahren liegt eine Kostenschätzung (ZAOE) zu Grunde, welche als Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Auskömmlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebote dient. Die Basis bildeten die durchschnittlichen Kosten für die Übernahme und Herausgabe der Papierabfälle der Region aus den Angeboten voran gegangener Vergabeverfahren (2024-05-GF-EU/2024-14-GF-EU/2025-05-GF-EU) für das Jahr 2025 sowie die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des vorherigen Verfahrens 2025-14-GF-EU. In die Kostenermittlung gingen Annahmen von jährlichen Preissteigerungen in Höhe von 3,0 % ein. Ebenso berücksichtigt wurde das mittlere jährliche Mengenaufkommen der Region auf der Basis des Prognosezeitraums 2025 - 2029.

Ein wertungsfähiges Angebot wurde abgegeben. Der Entscheidung über die Vergabe ist eine umfassende Angebotsaufklärung vorausgegangen. Im Ergebnis der Auswertung des Bietergespräches kann davon ausgegangen werden, dass das Angebot wirtschaftlich und auskömmlich ist. Die angebotenen Entsorgungsentgelte liegen für das erste Jahr 10,7 % über der Kostenschätzung für die Region [RG]. Zur abschließenden Bewertung wird vom Bieter ein Nachweis gefordert, dass sein Angebot bietersubjektive Preise enthält, welche am Markt schon erzielt wurden.

Die Finanzierung erfolgt anteilig auch über den Systemmengenanteil der 10 Dualen Systeme.

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt auf der Grundlage der Haushaltssatzung /des Wirtschaftsplanes des ZAOE über die Sachkonten 4420022/4420024 für die Kostenstellen 6400 und 6610 bzw. sind in der Gebührenkalkulation ab 2027 zu berücksichtigen.

Die Gesamtkosten (Auftragswert) für den Leistungszeitraum 1. Januar 2027 –
31. Dezember 2029 betragen ca. 504.737,81 EUR (brutto).

Die Ausschreibung wurde auf folgenden Plattformen veröffentlicht: eVergabe.de, Vergabe24.de, Bund.de.

Von der Veröffentlichung des Vergabevorschlags wurde gemäß § 36 b Satz 4 SächsGemO zur Sicherung der Geschäftsgeheimnisse der Bieter abgesehen.

 

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