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Beschluss

VV - Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet

Gegenstand:
Geschäftsstelle – Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet

Grundlagen:

  • § 10 Absatz 2 Buchstabe j) der Verbandssatzung des ZAOE
  • § 20, § 22 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
  • § 36 b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)

 

Beschlusstext:

  1. 1. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für Übernahme und Verwertung von Bioabfällen - Los 1 Region Meißen [Mei] - für den Zeitraum 1. Oktober 2026 bis 30. September 2029 an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
  2.  
  3. 2. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für Übernahme und Verwertung von Bioabfällen - Los 2 Region Riesa-Großenhain [RG] - für den Zeitraum 1. Oktober 2026 bis
    30. September 2029 an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
  4.  
  5. 3. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für Übernahme und Verwertung von Bioabfällen - Los 4 Region Weißeritzkreis [Wk] - für den Zeitraum 1. Oktober 2026 bis 30. September 2029 an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
  6.  
  7. 4. Der Verbandsvorsitzende wird für den Fall, dass das vor der Vergabekammer am 14. April 2026 erhobene Vergabenachprüfungsverfahren scheitert, ermächtigt, auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für Übernahme und Verwertung von Bioabfällen - Los 3 Region Sächsische Schweiz [SäS] - für den Zeitraum 1. Oktober 2026, hilfsweise zum Zeitpunkt der Beendigung, bis
    30. September 2029 an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien zu vergeben.

 

Beschlussfassung:
einstimmig

 

Begründung:

Die aktuellen Verträge zur Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet mit den Regionen Meißen [Mei], Riesa-Großenhain [RG], Sächsische Schweiz [SäS] und Weißeritzkreis [Wk] enden vertragsgemäß am 30. September 2026.

Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ab 1. Oktober 2026 wurden Leistungen für Übernahme und Verwertung von Bioabfällen aus dem Verbandsgebiet für die 4 Regionen in einem EU-weiten Verfahren neu ausgeschrieben.

Der Leistungszeitraum beträgt 3 Jahre. Darüber hinaus besteht eine Option zur Vertragsverlängerung bis zum 30. September 2030.

Dem Verfahren liegt eine Kostenschätzung (ZAOE) zu Grunde. Diese basiert auf den Zahlen der aktuellen Gebührenkalkulation und dient als Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Auskömmlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebote.

Die Wertung der Angebote erfolgt losbezogen (nach Region). Zuschlagskriterium war der Entsorgungspreis (angebotene Entgelte).

Der Entscheidung über die Vergabe ist eine alle Bieter umfassende Angebotsaufklärung vorausgegangen. Insgesamt haben 5 Bieter Angebote für die 4 Entsorgungsregionen abgegeben. Die angebotenen Entsorgungsentgelte der Bestbieter liegen in einem Bereich zwischen 7,7 % unter und 8,7 % über der jeweiligen Kostenschätzung für die Region.

Die Gesamtkosten (Auftragswert) für den Leistungszeitraum 1. Oktober 2026 –
30. September 2029 betragen ca. 6,4 Mio EUR (brutto).

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt auf der Grundlage der Haushaltssatzung/des Wirtschaftsplanes des ZAOE über das Sachkonto 4423001 der Kostenstellen 6100, 6200, 6300 und 6400 und ist in der ab dem Jahr 2027 zu erarbeitenden Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.

Der Zuschlag für das Los 3 ist derzeit aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gemäß § 169 GWB nicht möglich. Sofern und sobald das Nachprüfungsverfahren beendet ist und ein Zuschlagsverbot nicht mehr besteht, soll der Zuschlag nachgeholt werden. Der Zuschlag soll aus Gründen der Praktikabilität durch den Verbandsvorsitzenden erfolgen.

Die Ausschreibung wurde auf folgenden Plattformen veröffentlicht: eVergabe.de, Vergabe24.de, Bund.de.

Von der Veröffentlichung des Vergabevorschlags wurde gemäß § 36 b Satz 4
SächsGemO zur Sicherung der Geschäftsgeheimnisse der Bieter abgesehen.

 

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