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Beschluss

VV - Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet

Gegenstand:
Geschäftsstelle – Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet

Grundlagen:

  • § 10 Absatz 2 Buchstabe j) der Verbandssatzung des ZAOE
  • § 20, § 22 Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
  • § 36 b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)

 

Beschlusstext:

  1. 1. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet Los 1.1 - Region Meißen [Mei] - Sperrmüll nicht entfrachtet für den Zeitraum 1. Oktober 2026 bis 30. September 2028 an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
  2.  
  3. 2. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet Los 1.2 - Region Meißen [Mei] - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll für den Zeitraum 1. Oktober 2026 bis 30. September 2028 an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
  4.  
  5. 3. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet Los 2.1 - Region Riesa-Großenhain [RG] - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll für den Zeitraum 1. Oktober 2026 bis 30. September 2028 an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
  6.  
  7. 4. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet Los 3.1 - Region Sächsische Schweiz [SäS] - Sperrmüll nicht entfrachtet für den Zeitraum 1. Oktober 2026 bis 30. September 2028 an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
  8.  
  9. 5. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet Los 3.2 - Region Sächsische Schweiz [SäS] - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll für den Zeitraum 1. Oktober 2026 bis
    30. September 2028 an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
  10.  
  11. 6. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet Los 4.1 - Region Weißeritzkreis [Wk] - Sperrmüll nicht entfrachtet für den Zeitraum 1. Oktober 2026 bis 30. September 2028 an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
  12.  
  13. 7. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlags die Vergabe von Leistungen für Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet Los 4.2 - Region Weißeritzkreis [Wk] - Reste von Holz entfrachtet / Holz aus Sperrmüll für den Zeitraum 1. Oktober 2026 bis 30. September 2028 an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
  14.  
  15. Beschlussfassung:

    einstimmig

  1.  

Begründung:

Die aktuellen Verträge zur Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet mit den Regionen Meißen [Mei], Riesa-Großenhain [RG], Sächsische Schweiz [SäS] und Weißeritzkreis [Wk] enden vertragsgemäß am 30. September 2026.

Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ab 1. Oktober 2026 wurden Leistungen für Übernahme und Verwertung von Sperrmüll aus dem Verbandsgebiet für die 4 Regionen und den zugehörigen Umladestationen in einem EU-weiten Verfahren neu ausgeschrieben.

Zur Umsetzung einer nachhaltigen Getrennthaltungspflicht, Optimierung der Recyclingstoffströme und Kosteneinsparungen im Bereich der BEHG-Zulagen wurden die Leistungsmodalitäten grundlegend verändert. Sperrmüll wird perspektivisch in den drei Fraktionen „Sperrmüll, nicht entfrachtet“ (öffentliche Sammlung); „Reste von Holz entfrachtet“ und „Holz aus Sperrmüll“ (Sammlung Wertstoffhöfe/Umschlag ULS) getrennt erfasst und verwertet werden.

Der Leistungszeitraum beträgt 2 Jahre. Darüber hinaus besteht eine Option zur Vertragsverlängerung bis zum 30. September 2029.

Dem Verfahren liegt eine Kostenschätzung (ZAOE) zu Grunde, welche als Vergleichsmaßstab für die Beurteilung der Auskömmlichkeit und Wirtschaftlichkeit der Angebote dient. Basis für die Gesamtkostenermittlung bilden die IST-Kosten für die Übernahme und Verwertung des Sperrmülls aus dem Verbandsgebiet für das Jahr 2024 und die daraus resultierende mögliche Preisanpassung für die Jahre 2025 und 2026 ohne Berücksichtigung der Bagatellklausel. Es wird angenommen, dass sich die Kosten über alle Regionen jährlich um 3,0 %, bezogen auf die Kosten des Jahres 2026, erhöhen werden.

Die Wertung der Angebote erfolgt losbezogen (nach Region/ULS/Abfallstoff). Zuschlagskriterium war der Entsorgungspreis (angebotene Entgelte) unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Angebotsoption für die Fraktion Sperrmüll nicht entfrachtet (Option Direkttransport zu Verwertungsanlage oder Aufbereitung an Übernahmestelle vor Endverbringung).

Der Entscheidung über die Vergabe ist eine umfassende Angebotsaufklärung vorausgegangen. Insgesamt haben 7 Bieter Angebote für die 7 Lose der 4 Entsorgungsregionen abgegeben. Die angebotenen Entsorgungsentgelte der Bestbieter liegen in einem Bereich zwischen 34,6 % unter und 11,4 % über der jeweiligen Kostenschätzung für die Region.

Die Gesamtkosten (Auftragswert) für den Leistungszeitraum 1. Oktober 2026 -
30. September 2028 betragen ca. 3,74 Mio. EUR (brutto).

Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt auf der Grundlage der Haushaltssatzung/ des Wirtschaftsplanes des ZAOE über das Sachkonto 40010011 der Kostenstellen 6100 [Mei], 6200 [Wk], 6300 [SäS], 6400 [RG] und ist weiterhin in der ab dem Jahr 2027 zu erarbeitenden Gebührenkalkulation zu berücksichtigen.

Die Ausschreibung wurde auf folgenden Plattformen veröffentlicht: eVergabe.de, Vergabe24.de, Bund.de.

Von der Veröffentlichung des Vergabevorschlags wurde gemäß § 36 b Satz 4
SächsGemO zur Sicherung der Geschäftsgeheimnisse der Bieter abgesehen.

 

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