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Beschluss

VV - Mobile Sammlung, Beförderung und Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen

Gegenstand:
Geschäftsstelle – Mobile Sammlung, Beförderung und Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen

Grundlagen:

  • § 12 Absatz 2 Buchstabe a) der Verbandssatzung des ZAOE
  • § 20, § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) - Teil 4 Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV)
  • § 20 Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE (ZAOE-AWS)

 

Beschlusstext:

  1. 1. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages die Vergabe der Leistung „Mobile Sammlung, Beförderung und Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen“ für den Landkreis Meißen [MEI], Leistungszeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028, an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
  2.  
  3. 2. Die Verbandsversammlung beschließt auf der Grundlage des Vergabevorschlages die Vergabe der Leistung „Mobile Sammlung, Beförderung und Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen“ für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge [SOE], Leistungszeitraum 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2028, an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Zuschlagskriterien.
  1.  

Beschlussfassung:
einstimmig

 

Begründung:

Aufgrund der Beendigung der laufenden Verträge über die mobile Sammlung, Beförderung und Verwertung/Beseitigung von gefährlichen Abfällen im Landkreis Meißen
(Los 1) und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (Los 2) zum
31. Dezember 2026 war eine Neuvergabe der Leistung erforderlich.

Die Ausschreibung erfolgte in einem EU-weiten, offenen Verfahren. Die Leistung wird losweise pro Landkreis und mit einem Leistungszeitraum vom 1. Januar 2027 bis
31. Dezember 2028 ohne Verlängerungsoption vergeben.

Zum Submissionstermin am 18. Dezember 2025 lagen jeweils drei Angebote für Los 1 und Los 2 vor. Die Wertung erfolgte losbezogen. Den Zuschlag erhält das jeweils wirtschaftlichste Angebot.

Die Ergebnisse liegen in Form des Vergabevorschlages der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Von einer Veröffentlichung des Vergabevorschlags wird gemäß § 36 b SächsGemO abgesehen, weil hierdurch die Geschäftsgeheimnisse der Bieter vor dem Zuschlag offenbart würden.

Die Finanzierung erfolgt über das Budget des Sachkontos 4420010 und den Kostenstellen 6100 (MEI), 6200 (WK), 6300 (SäS), 6400 (RG). Die erforderlichen Mittel sind innerhalb der Gebührenkalkulation ab 2027 zu berücksichtigen.

 

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