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Beschluss

VV - Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung/des Wirtschaftsplanes 2026

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung/des Wirtschaftsplanes 2026

Grundlagen:

  • Entwurf der Haushaltssatzung/des Wirtschaftsplanes des ZAOE für das Jahr 2026 vom 30. September 2025
  • § 76 Absatz 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
  • § 36b Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
  • § 10 Absatz 2 Buchstabe f) der Verbandssatzung in der Fassung vom 29. November 2023
  • Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im Sächsischen Amtsblatt, Amtlicher Anzeiger Nr. 45 vom 6. November 2025

 

Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung nimmt zur Kenntnis, dass gegen den Entwurf der Haushaltssatzung/des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2026 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) in der Fassung vom 30. September 2025 keine Einwendungen erhoben worden sind.

 

Beschlussfassung:
einstimmig


Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung/des Wirtschaftsplanes 2026 ist öffentlich auszulegen. Diese Auslegung erfolgte in der Zeit vom 7. November 2025 bis 17. November 2025 in der Geschäftsstelle des Verbandes in Radebeul. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Arbeitstage nach Beginn der öffentlichen Auslegung.

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Auslegung erfolgte gemäß § 23 Absatz 1 der Verbandssatzung im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes Nr. 45 vom 6. November 2025.

Auf der Homepage des ZAOE wurde sowohl die öffentliche Bekanntmachung als auch der Entwurf der Haushaltsatzung/des Wirtschaftsplanes eingestellt.

Einwendungen wurden keine erhoben.

 

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