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Beschluss

VV - Gebührenkalkulation des ZAOE für das Jahr 2023

Beschluss VV 16/22 der Verbandsversammlung am 29. November 2022

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Gebührenkalkulation des ZAOE für das Jahr 2023

Grundlagen des Beschlusses:
–    § 44 Absatz 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
–    § 9 Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz
     (SächsKrWBodSchG)
–    §§ 9 ff. Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
–    Hinweise zur Anwendung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes 
      vom 12. August 2014
–    § 22 Abs. 1 Verbandssatzung des ZAOE
–    Beschluss(-vorlage) VV 18/22 „Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung des
      ZAOE“ der Verbandsversammlung am 29. November 2022 

Beschlusstext:
1. Die Verbandsversammlung beschließt die in Anlage 1 aufgeführten Rahmen-
    daten (Ermessensentscheidungen) als Grundlage der Gebührenkalkulation.
2. Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage 2 beiliegende 1-jährige
    Gebührenkalkulation des ZAOE (erstellt Oktober 2022).

Beschlussfassung:
einstimmig (Das sind satzungsgemäß 14 Ja-Stimmen.)

Begründung (auszugsweise): 
Der laufende Gebührenkalkulationszeitraum (Beginn 2020) endet am 31. Dezember 2022. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen, die eine verlässliche Kalkulation über mehrere Jahre nahezu unmöglich machen, wird ein 1-jähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Im aktuellen Gebührenkalkulationszeitraum sind bereits bzw. werden bis zum 31. Dezember 2022 Gebührenüberdeckungen ausgewiesen:
-    Ist per 31. Dez. 2021 = 0,6 Mio. €
-    vor. Ist im Jahr 2022  = 4,0 – 4,5 Mio. €.
Diese resultieren nahezu ausschließlich aus den Vertragsverhältnissen zur Verwertung von Papier, Pappe, Kartonagen (Verwertungserlöse teilweise > 400,00 EUR/t) sowie zur Mitbenutzung des PPK-Sammelsystems durch die Dualen Systeme (Anteil der dualen Systeme an den Kosten zur Sammlung-/ Verwertung der PPK-Erzeugnisse = 50 %, damit erhebliche Kostenentlastung des Gebührenhaushalts). 

Die o. a. Gebührenüberdeckung wird in Höhe von 0,5 Mio. EUR in die Kalkulation für das Jahr 2023 einbezogen, damit können die aktuell geltenden Gebührensätze konstant gehalten werden.

Für die Kalkulation(en) ab dem Jahr 2024 ist ferner zu prüfen, inwieweit das derzeit ausgewiesene Eigenkapital des Verbandes (per 31. Dezember 2021 = 5,0 Mio. EUR) zur Stützung der Gebühren in den kommenden Jahren herangezogen werden kann.

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