Beschluss
VV - Kündigung der Dienstvereinbarung „Home-Office“ des ZAOE
Gegenstand:
Geschäftsstelle - Kündigung der Dienstvereinbarung „Home-Office“
Grundlagen:
– Beschluss VV 14/21 der Sitzung der Verbandsversammlung vom 29. September 2021
– Dienstvereinbarung „Home-Office“ des ZAOE vom 5. Oktober 2021
– § 18 2. Absatz der o. a. Dienstvereinbarung (Kündigungsmöglichkeit)
– § 84 Sächsisches Personalvertretungsgesetz (SächsPersVG)
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt die Kündigung der Dienstvereinbarung „Home-Office“ vom 5. Oktober 2021 mit Wirkung zum 31. Dezember 2025.
Beschlussfassung:
einstimmig
Begründung:
Die im Rahmen der seit Oktober 2021 im ZAOE geltenden Dienstvereinbarung im ZAOE praktizierte Home-Office Tätigkeit hat sich grundsätzlich bewährt. Eine moderne Arbeitswelt ist (sofern dies die Tätigkeiten zulassen) ohne ein mobiles Arbeiten nicht mehr denkbar. Vor dem Hintergrund der Mitarbeiterbindung ist auch künftig eine umfassende Möglichkeit des mobilen Arbeitens im ZAOE vorgesehen bzw. erforderlich.
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre macht sich eine Anpassung der geltenden Rahmenbedingungen erforderlich. So soll z. B.
- die Anwesenheitspflicht der Mitarbeiter in der Geschäftsstelle
- eine Pausenregelung
- die im Home-Office zu leistende Arbeitszeit
konkreter geregelt werden.
Dies hat in enger Abstimmung mit dem Personalrat zu erfolgen. In der bisher geltenden Dienstvereinbarung ist eine Kündigungsregelung enthalten, die aufgrund der Genehmigung der „Home-Office“-Tätigkeit für 1 Jahr gegenüber den Mitarbeitern tatsächlich auch eine Wirkung entfaltet.
Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass es sich bei dem angestrebten Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt und somit die Verbandsversammlung mit dem Sachverhalt nicht mehr befasst wird.