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Beschluss

VV - Neufassung der Abfallgebührensatzung des ZAOE 2024

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Neufassung der Abfallgebührensatzung des ZAOE

Grundlagen:
- §§ 11 Absatz 2 Buchstabe b), 12 Absatz 1 Buchstabe a), 13 Absatz 2 Buchstabe. b), 22 Absatz 2 Verbandssatzung des ZAOE
- § 43 Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE (ZAOE-AWS)
- §§ 2 und 9 Sächsisches Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
- §§ 1, 2, 4 und 9 bis 16 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG)
- Beschluss(vorlage) VV 9/23 „Geschäftsstelle - Gebührenkalkulation des ZAOE für die Jahre 2024 bis 2026“ der Verbandsversammlung am 27. September 2023

Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Abfallgebührensatzung des ZAOE.

Beschlussfassung:
einstimmig (Das sind satzungsgemäß 14 Ja-Stimmen.)

Begründung:
Die Anlage 1 enthielt Schreibfehler. In der Anlage 1 zur Satzung hieß es:
- lfd. Nr. 1 Restabfallbehälter 1.000 l
- lfd. Nr. 3 Restabfallbehälter 1.000
- lfd. Nr. 7 Restabfallbehälter 1.000 l
Allerdings befinden sich in diesem Größenspektrum ausschließlich Abfallbehälter mit einem Volumen von 1.100 l in unserem Verbandsgebiet, so dass diese einer Korrektur bedurften. Zu dem fehlte die Maßeinheit „l“ bei der „lfd. Nr. 3 Restabfallbehälter“.
Diese vier Fehler sind nun korrigiert.
Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage VV 10/23 verwiesen.

 

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