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Beschluss

VV - Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE

Beschluss VV 18/22 der Verbandsversammlung am 29. November 2022

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung des ZAOE

Grundlagen:
–    §§ 11 Absatz 2 Buchstabe b), 12 Absatz 1 Buchstabe a),
     13 Absatz 2 Buchstabe a) der Verbandssatzung des ZAOE
–    §§ 2, 6, 46 und 47 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
     (SächsKomZG)
–    § 3 Absatz 1 und § 12 der Sächsischen Landkreisordnung (SächsLKrO)
–    § 124 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
–    § 2 Absätze 1 und 2, §3, § 6 sowie § 22 des Sächsischen Kreislaufwirtschafts-
      und Bodenschutzgesetz (SächsKrWBodSchG)
–    §§ 7 bis 12 und §§ 15 bis 22, § 25 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)

Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt die als Anlage 1 beigefügte Abfallwirtschaftssatzung.

Beschlussfassung:
einstimmig (Das sind satzungsgemäß 14 Ja-Stimmen.)

Begründung (auszugsweise):
In der aktuellen Fassung ist die Abfallwirtschaftssatzung für die tägliche Arbeit, insbesondere auch für den Bürger nicht gut lesbar, weil sie zum Teil sehr viele Absätze innerhalb einer Norm enthält. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde die Neufassung neu strukturiert, indem sie zwar mehr Paragraphen, aber in jedem dieser Paragraphen nicht mehr als neun Absätze enthält.
 

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