Beschluss
VV - Sitzungsplan 2024 2. Halbjahr
Gegenstand:
Geschäftsstelle - Sitzungsplan 2024 2. Halbjahr
Grundlagen:
- §§ 8, 10 Absatz 1 der Verbandssatzung des ZAOE
- §§ 47 Absatz 2 i.V.m. 5 Absatz 3 Sächsisches Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) i. V. m. § 36 Absatz 2 der
Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
Beschlusstext:
1. Die Verbandsversammlung beschließt den beiliegenden Sitzungsplan.
2. Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, im Einzelfall einen anderen Sitzungsort oder Sitzungstermin zu bestimmen.
Beschlussfassung:
einstimmig
Begründung:
Die Verbandsversammlung beschließt über Ort und Zeit ihrer regelmäßigen Sitzungen (§§ 47 Absatz 2 SächsKomZG), 5 Absatz 1 i. V. m. § 36 Absatz 2 SächsGemO).
Die Verbandsversammlung wird durch den Verbandsvorsitzenden in elektronischer Form oder schriftlich einberufen (§ 8 Absatz 1 S. 1 Verbandssatzung des ZAOE). Sie ist bei Bedarf mindestens jedoch zweimal jährlich, einzuberufen (§ 8 Absatz 2 S. 1. Verbandssatzung).
Die Beschlussfassung zum Sitzungsplan für das 2. Halbjahr ist durch die Kommunalwahl in Sachsen notwendig geworden.