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Beschluss

VV - Vertreter des ZAOE in der Verbandsversammlung der Kommunalen Informationsverarbeitung (KISA)

Gegenstand:
Geschäftsstelle - Vertreter des ZAOE in der Verbandsversammlung der Kommunalen Informationsverarbeitung Sachsen (KISA)

Grundlagen:
- § 10 Absatz 1, § 11 Absatz 2 Buchstabe a) der Verbandssatzung des ZAOE
- § 59 Absatz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
- § 52 Absatz 3 Satz 1 des Sächsischen Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG)
- § 5 Verbandssatzung des Zweckverbandes „Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen“ (KISA)

Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung beschließt:

1. Der ZAOE entsendet auf den Vorschlag des Verbandsvorsitzenden den Geschäftsführer, Herrn Roman Toedter, als stimmberechtigten Vertreter        in die Verbandsversammlung der KISA. Die Entsendung von Herrn Raimund Otteni wird widerrufen.

  1. 2. Soweit dieser zu einzelnen Terminen verhindert ist, entsendet die Verbandsversammlung dessen Stellvertreter, Herrn Lutz Hensel.


Beschlussfassung:
einstimmig

Begründung:
Gemäß § 52 Absatz 3 Satz 1 SächsKomZG wird ein Zweckverband in der Verbandsversammlung eines anderen Zweckverbandes durch seinen Verbandsvorsitzenden vertreten, sofern nicht auf dessen Vorschlag ein anderer, leitender Bediensteter, durch das Hauptorgan des entsandten Zweckverbandes bestimmt wird.

Der ZAOE ist Mitglied in der Kommunalen Informationsverarbeitung Sachsen (KISA). Nach der Verbandssatzung der KISA wären nur der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter berechtigt, den ZAOE bei der KISA zu vertreten, wenn die Verbandsversammlung nicht einen anderen Vertreter entsendet.

Die KISA ist wesentlich für die IT-Dienste relevant, die der ZAOE nutzt. Es liegt daher nahe, Vertreter aus der Geschäftsstelle zu entsenden, weil diese näher an den Problemstellen tätig sind, als der Verbandsvorsitzende oder sein Stellvertreter.

Das Merkmal des leitenden Angestellten setzt wesentliche Arbeitgeberbefugnisse voraus. Demnach erfüllen nur der Geschäftsführer und sein Stellvertreter im ZAOE dieses Merkmal.

Herr Otteni ist am 31. März 2024 aus dem Dienst des ZAOE in den Ruhestand ausgeschieden. Entsprechend ist es erforderlich, einen neuen Vertreter zu bestimmen.

Der Verbandsvorsitzende schlägt deshalb vor, den aktuellen Geschäftsführer, Herrn Roman Toedter und in Vertretung den stellvertretenden Geschäftsführer, Herrn Lutz Hensel zu entsenden.

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