Beschluss
VV - Bestellung der Vertreter und Verhinderungsvertreter des Hauptausschusses
Gegenstand:
Geschäftsstelle - Bestellung der Vertreter und Verhinderungsvertreter des Hauptausschusses
Grundlagen:
- §§ 10 Absatz 1, 12 Absatz 1 der Verbandssatzung des ZAOE
- Beschluss des Kreistages Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 26. August 2024
- Beschluss des Kreistages Meißen vom 12. September 2024
Beschlusstext:
Die Verbandsversammlung bestellt die Vertreter und Verhinderungsvertreter im Hauptausschuss.
Beschlussfassung:
einstimmig
Begründung:
Herr Landrat Geisler ist als Verbandsvorsitzende kraft Gesetzes Mitglied und Vorsitzender des Hauptausschusses. Herr Landrat Hänsel ist ebenfalls geborenes Ausschussmitglied. Die weiteren Mitglieder des Hauptausschusses und ihre Vertreter für den Verhinderungsfall sind aus der Mitte der Verbandsversammlung zu bestimmen. Auf den Beschluss des Kreistages Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 26. August 2024 und den Beschluss des Kreistages Meißen vom 12. September 2024 wird Bezug genommen. Für die Landräte sind keine namentlichen Verhinderungsvertreter zu bestellen, da sie im Verhinderungsfall von ihren Vertretern im Amt (Beigeordneten) im Hauptausschuss vertreten werden. Unabhängig davon kann der Verbandsvorsitzende im Verhinderungsfall ein anderes Ausschussmitglied mit dem Vorsitz im Ausschuss beauftragen.