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Der ZAOE

Der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal nimmt als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts alle abfallwirtschaftlichen Aufgaben in seinem Verbandsgebiet wahr. Das Gebiet umfasst die beiden Landkreise Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
 

Der ZAOE ist zertifizierter Fachbetrieb nach Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
Das Zertifikat kann hochgeladen werden unter https://www.zks-abfall.de/entsorgungsfachbetriebeverordnung-eefbv/fachbetrieberegister-entsorgungsfachbetriebe.


Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in 01445 Radebeul, Meißner Straße 151 a.
Die Öffnungszeiten sind montags, mittwochs, freitags von 9.00 - 12.00 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr.

 

Kurzer historischer Überblick

Der ZAOE ist 1992 von den damaligen Landkreisen Dippoldiswalde, Dresden, Freital, Großenhain, Meißen, Pirna, Riesa und Sebnitz sowie der Landeshauptstadt Dresden gegründet worden. Als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts nahm er in dieser Eigenschaft gesetzlich übertragene Entsorgungsaufgaben wahr.


Anfangs hatte der Verband für die Bewohner des Verbandsgebietes anlagenseitig die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten und die Restabfälle ordnungsgemäß zu beseitigen. Für das Einsammeln, Befördern und Verwerten von Abfällen aus privaten Haushalten waren die Verbandsmitglieder verantwortlich.


Die Landeshauptstadt Dresden ist 2006 aus dem Verband ausgetreten. Die damaligen Landkreise haben 2006 und 2009 ihre kompletten Aufgaben der Abfallwirtschaft an den ZAOE übergeben. Im Zuge zweier Kreisgebietsreformen sind die Landkreise letztendlich zu den beiden Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge fusioniert.


Die Aufgaben des ZAOE 

  • Gewährleistung der Entsorgungssicherheit im Verbandsgebiet,
  • Einsammeln, Transport und Verwertung der Abfälle,
  • Behälterdienst,
  • Erstellung der Gebührenbescheide,
  • Errichtung und Betreibung von Abfallentsorgungsanlagen im Verbandsgebiet,
  • Sanierung der Verbandsdeponien und bedarfsgerechte Nachsorge,
  • Erstellung von Abfallwirtschaftskonzepten und Abfallbilanzen,
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Abfallberatung.

Die Anlagen des Verbandes

  • Wertstoffhöfe,
  • Umladestationen,
  • Verbandsdeponien,
  • 3.6er-Deponien.
     

Zu den Entsorgungsanlagen

Gremien

Als Verbandsvorsitzender fungiert Herr Landrat Michael Geisler, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Sein Stellvertreter ist Herr Landrat Ralf Hänsel, Landkreis Meißen.


Die Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung ist oberstes Entscheidungsorgan des Zweckverbandes. Sie besteht aus den Landräten als den gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder (soweit nicht der Kreistag eines Verbandsmitglieds auf Vorschlag des Landrats einen anderen leitenden Bediensteten zum Vertreter wählt) und weiteren Vertretern, die von den jeweiligen Kreistagen für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte zu wählen sind. Für jeden weiteren Vertreter ist unter den gleichen Bedingungen auch ein Verhinderungsvertreter zu wählen. Die Landräte werden für den Fall ihrer Verhinderung von ihrem Stellvertreter im Amt oder von einem beauftragten Bediensteten des Landkreises vertreten. Wählt der Kreistag eines Verbandsmitglieds auf Vorschlag des Landrats einen anderen leitenden Bediensteten als Vertreter in der Verbandsversammlung, so hat er für diesen gleichzeitig einen Stellvertreter für den Verhinderungsfall zu wählen. Nach Ablauf der Wahlperiode der Vertreter führen diese die Geschäfte bis zum Amtsantritt der neu gewählten Vertreter fort.

Jeweils sechs gewählte Kreisräte aus beiden Landkreisen sind Vertreter in der Verbandsversammlung. Die Vertreter eines Verbandsmitgliedes können nur einheitlich mit einer Stimme abstimmen.

Zu den Aufgaben der Verbandsversammlung gehören unter anderem der Erlass, die Änderung oder die Aufhebung der Verbandssatzung, der Erlass von weiteren Satzungen, die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, den Wirtschaftsplan und die Festsetzung der Umlagen, die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die Vergabe von Leistungen für verbandseigene Vorhaben und die Bewirtschaftung von Mitteln des Wirtschaftsplanes über 2 Millionen Euro je Einzelfall.


Der Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat besteht aus den beiden Landräten der Landkreise. Die Landräte werden im Fall ihrer Verhinderung von ihrem Stellvertreter im Amt oder von einem beauftragten Bediensteten des Landkreises vertreten. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Der Verwaltungsrat wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Der Verwaltungsrat berät unter anderem die Angelegenheiten vor, deren Beratung und Entscheidung der Verbandsversammlung vorbehalten sind. Er kann weiterhin Entscheidungen über außer- und überplanmäßige Ausgaben im Bereich von 50.000 bis 150.000 Euro im Einzelfall treffen.


Beschließender Ausschuss

Der ZAOE hat einen beschließenden Ausschuss mit dem Namen „Hauptausschuss“ gebildet. Ihm obliegt unter anderem die Vergabe von Leistungen für verbandseigene Vorhaben und die Bewirtschaftung von Mitteln des Wirtschaftsplanes von über 100.000 bis 2 Millionen Euro im Einzelfall.

Er berät weiterhin die Beschlussfassung folgender Aufgaben vor:

  • Gebührenkalkulation / Gebührensatzung,
  • Haushaltssatzung / Wirtschaftsplan,
  • Errichtung, wesentliche Erweiterung und Stilllegung der den Verbandsaufgaben dienenden Einrichtungen,
  • Erstellung der Abfallwirtschaftskonzepte.


Der Hauptausschuss besteht aus je drei Vertretern der Verbandsmitglieder, wobei der Verbandsvorsitzende einer der Vertreter seines Verbandsmitglieds und Ausschussvorsitzender ist. Jedes Verbandsmitglied hat drei Stimmen, die nur einheitlich abgegeben werden können.

 

Zu den Satzungen

 

Zu den Beschlüssen